Abrechnung Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

27.07.2013, 15:29

Hallo meine Lieben :wink1

Ich hätte mal eine Frage zwecks Abrechnung Widerklage. Wir sind Kläger und haben die Gegenseite auf Zahlung von € 14.000,00 verklagt. Nach dem ersten Termin hat die Gegenseite Widerklage in Höhe von € 3.700,00 erhoben. Im zweiten Termin haben wir einen Teil unserer Forderung zurückgezogen (€ 400,00). Nun ist das Endurteil ergangen. Der Streitwert wurde wie folgt festgesetzt:

Klage € 14.000,00 + Klagerücknahme € 400,00 + Widerklage € 3.700,00 = € 18.100,00.

Meine erste Frage ist: Ist die Streitwertfestsetzung korrekt? Gem § 45 GKG werden Klage und Widerklage zusammengerechnet, soweit ok. Aber ist es richtig, dass die Klagerücknahme auch zum Streitwert hinzugerechnet wird?

Meine zweite Frage betrifft die Abrechnung. Ich würde hier 1,3 Verfahrensgeb. aus € 14.000,00 nehmen und 1,2 Terminsgeb. aus dem Gesamtstreitwert von € 18.100,00 + Auslagen, MwSt etc. Ist das korrekt?

Freu mich über euer Feedback.

Viele Grüße
Alegría
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

29.07.2013, 08:21

Wenn Klage und Widerklage nicht denselben Streitgegenstand betreffen, dann musst Du die Werte addieren. Warum für die Klagerücknahme ein extra Streitwert festgesetzt wurde, verstehe ich gerade nicht.

Also wenn nicht der gleiche Gegenstandswert dann
14.000,00 EUR + 3.700,00 EUR = 17.700 EUR

Aus diesem Gegenstandswert berechnest Du dann 1,3 VG und 1,2 TG + Auslagen, MwSt.

Hätte nach dem ersten Termin kein weiterer Termin stattgefunden, dann hättest die Terminsgebühr nur aus dem Streitwert von 14.000,00 EUR bekommen.
Antworten