Hallo.
Wir wollen gerade eine einstweilige Verfügung für eine Gegendarstellung im Presserecht fertigen. Wie hoch ist der Streitwert hierfür, hat jemand ne Ahnung?
GGW einstweilge Verfügung für Gegendarstellung Presserecht
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Liebe Grüße
Sabrina
Sabrina
Hallo Sabrina1980!
Vielleicht wird hier § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO angewandt. Demnach wäre der Streitwert zu schätzen. Kann mich erinnern, dass wir bezüglich des § 3 ZPO schon mal nen Thread hatten, weiß aber nicht wo.
Vielleicht wird hier § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO angewandt. Demnach wäre der Streitwert zu schätzen. Kann mich erinnern, dass wir bezüglich des § 3 ZPO schon mal nen Thread hatten, weiß aber nicht wo.
Der Streitwert ist vom Gericht zu schätzen, bzw. von euch. Ich glaub Richtwerte liegen bei 30.000,00 €. Zumindest war das bei uns so, als jemand in der Presse Mist erzählt hat und wir uns ne einstweilige Verfügung gegen den geholt haben.