Folgendes:
80jährige verkauft an Makler Ihr Häuschen. Es wird not. vereinbart 50.000,-€ sofort, Rest in Form einer Leibrente. Die ersten 5 Jahre 1700,-€ monatlich, danach 1.500 ,- € mtl. bis Lebensende.
Als die Verwandten dies erfahren und sich auch die Anzeichen einer Demenz verfestigen, soll Kauf rückgängig gemacht werden. 80 jährige wird unter Betreuung gestellt. Wir verhandeln mit Makler über Rückgängigm. des Vertrages etc.Rechtsschutz gibt Deckung für außergerichtl. Tätigkeit. Da der Wert unklar ist legt Makler Gutachten vor, wonach Wert 200.000,- € und ist bereit dies für diesen Betrag zu kaufen. Da Betreuung vorliegt errechnet Amtsgericht aber höheren Wert (aus den Leibrenten) in Höhe von va 206.000,- €. Also bekommt die alte Dame insgesamt 206000,- zzgl. vorher gez. 50.000,- €.
Rechtsschutz meint Vergleichsgeb. sind nicht angefallen, da Gegner mehr gezahlt hat als verlangt wurde.
Bräuchte mal Vorschläge zu Gegenstandswert und abzurechnenden Gebühren
Vielen Dank !
Uwe
Kapitalisierung Leibrente- wie Abrechnung ggüber RSV
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ist der Streitwert so vom Gericht festgesetzt? Gebührenmäßig würde ich jetzt erstmal eine Geschäftsgebühr sehen. Denn es wurde ja nur außergerichtlich über die Rückabwicklung des Kaufvertrags verhandelt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.