Versicherung will nur 1 x PTP zahlen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rehlein39
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#1

25.07.2013, 15:54

Hallo an Alle,

wir haben für unseren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend gemacht, die gegn. Versicherung wurde außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert, hat nicht gezahlt, wir haben Klage erhoben.

Jetzt will die Versicherung alles zahlen und wir sollen Klage zurücknehmen. Haben der Versicherung nun unsere Kosten mitgeteilt:

1,3 GeschG
- 0,65 Anrechnung
1,3 VerfG
2 x PTP
MWSt

Jetzt teilen die mit, o. k., aber wollen nur einmal PTP zahlen.

Verstehe nicht wieso?? Wir bekommen die Auslagen doch zweimal, oder hab ich was verpasst?

Chef will jetzt, dass ich begründe, warum wir die Auslagen zweimal erhalten. Habe auch schon was im RVG professionell gefunden, wonach die für die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung nach Teil 7 VV RVG angefallenen Auslagenpauschalen anrechnungsfrei bestehen bleiben.
Hat jemand dazu ein Aktenzeichen für mich, ich kann doch nicht begründen - ist halt so, steht im RVG!

Liebe Grüße

das Rehlein
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niva
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#2

25.07.2013, 16:01

Rehlein39 hat geschrieben:ich kann doch nicht begründen - ist halt so, steht im RVG!
Doch kannst du.

Nr. 7002 VV RVG:
Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert werden.
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Adora Belle
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#3

25.07.2013, 16:01

Doch natürlich. Dafür ist das Gesetz doch da. Wär ja noch schöner, wenn man für jeden Mumpitz ne extra Rechtsprechung bräuchte. Ich würde glatt vermuten, dass in diesem einen speziellen Fall auch noch niemand den doppelten Anfall bestritten hat.
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#4

25.07.2013, 16:07

Wieso denn nicht? Steht ja nicht umsonst da und ist eine Gesetzesgrundlage...
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Rehlein39
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#5

25.07.2013, 16:09

Ja, deswegen bin ich ja auch etwas verunsichert, dass die überhaupt bestreiten! Wollte jetzt so eine schöne Begründung schreiben mit Hinweis auf Urteil vom.... usw. Aber wenn ihr meint das reicht aus, verweise ich einfach aufs Gesetz.
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schneewittchen1984
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#6

25.07.2013, 16:23

Bei uns haben die das auch schon versucht. Einfach auf das Gesetz verweisen. Lesen können sie wohl hoffentlich selber. :pfeif
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Rehlein39
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#7

25.07.2013, 16:25

o. k. :thx
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