Hallo,
ich habe in einem Kündigungsschutzverfahren die Streitwertberechnung der Gegenseite auf dem Tisch zur Kontrolle.
Ich finde nichts darüber im Netz bzw. in den Streitwerttabellen die mir vorliegen:
Klageantrag zu 5 (festzustellen, dass dem Kläger 47 Urlaubstage zustehen):
0,5 Bruttomonatsgehalt
Weiß jemand wo ich es nachlesen kann oder ob es stimmt?
Danke
Bezifferung Streitwert Kündigungsschutzklage
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Normalerweise macht den Streitwert für den Urlaubsanspruch der Lohnwert für die Tage aus. Also z.B. Bruttogehalt im Monat 3.000,00 €; entsprechend für 15 Tage Urlaub 1.500,00 € als Streitwert.
Von daher ist 0,5 echt niedrig angesetzt bei 47 Tagen. Ist halt nur die Frage, ob Ihr dagegen sprechen wollt. Denn Arbeitsrecht heißt ja, dass der Mandant Eure Gebühren nicht zurück bekommt und der wird bestimmt nicht glücklich sein, wenn er mehr zahlen soll, obwohl die Gegenseite einen niedrigeren Vorschlag gemacht hat.
Von daher ist 0,5 echt niedrig angesetzt bei 47 Tagen. Ist halt nur die Frage, ob Ihr dagegen sprechen wollt. Denn Arbeitsrecht heißt ja, dass der Mandant Eure Gebühren nicht zurück bekommt und der wird bestimmt nicht glücklich sein, wenn er mehr zahlen soll, obwohl die Gegenseite einen niedrigeren Vorschlag gemacht hat.
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