Bezifferung Streitwert Kündigungsschutzklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
BiancaB
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 16.01.2013, 10:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

23.07.2013, 12:35

Hallo,

ich habe in einem Kündigungsschutzverfahren die Streitwertberechnung der Gegenseite auf dem Tisch zur Kontrolle.

Ich finde nichts darüber im Netz bzw. in den Streitwerttabellen die mir vorliegen:

Klageantrag zu 5 (festzustellen, dass dem Kläger 47 Urlaubstage zustehen):
0,5 Bruttomonatsgehalt

Weiß jemand wo ich es nachlesen kann oder ob es stimmt?

Danke
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

23.07.2013, 12:49

Normalerweise macht den Streitwert für den Urlaubsanspruch der Lohnwert für die Tage aus. Also z.B. Bruttogehalt im Monat 3.000,00 €; entsprechend für 15 Tage Urlaub 1.500,00 € als Streitwert.

Von daher ist 0,5 echt niedrig angesetzt bei 47 Tagen. Ist halt nur die Frage, ob Ihr dagegen sprechen wollt. Denn Arbeitsrecht heißt ja, dass der Mandant Eure Gebühren nicht zurück bekommt und der wird bestimmt nicht glücklich sein, wenn er mehr zahlen soll, obwohl die Gegenseite einen niedrigeren Vorschlag gemacht hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten