Wirre Abrechnung Hauptbevollm. / Unterbevollm. die x-te

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#21

18.07.2013, 22:12

Also Kosten des Hauptbevollmächtigten und EINES FIKTIVEN Unterbevollmächtigten. Wenn Du "des Unterbevollmächtigten" schreibst, können wir das ja sonst nicht nachvollziehen.

Hast Du mal verglichen, wie hoch die Reisekosten des Münchner RA's zum Gerichtsort waren (kannst Du ja mal selber überschlagen)? Vielleicht waren die ja höher als die jetzt geltend gemachten fiktiven Kosten eines Unterbevollmächtigten? Manchmal schießt man sich ins Knie, wenn man geltend gemachte Kosten bestreitet und dann statt dessen andere, erstattungsfähige Kosten geltend gemacht werden. :wink:
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Sonnenkind
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#22

19.07.2013, 12:25

Fahrtauslagen und Abwesenheitsgeld wären geringer. Wir haben jetzt einen SS an das Gericht gefertigt und mal dagegen gehalten. Mal schauen, was passiert.
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#23

22.07.2013, 09:06

Sonnenkind hat geschrieben:Es ist ein und die selbe Kanzlei. Das macht mich eben so stutzig.
Wenn die Kanzlei einen Sitz am Gerichtsort hat, dann braucht kein Anwalt aus München hinfahren und Kosten für einen UBV fallen nicht auch nicht an, da es die selbe Kanzlei ist!
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