Wirre Abrechnung Hauptbevollm. / Unterbevollm. die x-te
- Adora Belle
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Wenn der Anwalt HBV war und auch im Termin war, dann gibt es keinen UBV, und auch keine UBV-Kosten. Auch nicht fiktiv.
Verstehe jetzt die Frage nicht so ganz. Der Münchner Anwalt wollte nicht bis nach Weilheim fahren . Deswegen wurde ein UBV beauftragt. Das ist doch immer der Grund für einen UBV...
- Ciara
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann war der HBV (Münchener Anwalt) auch als UBV da.gkutes hat geschrieben:Verstehe jetzt die Frage nicht so ganz. Der Münchner Anwalt wollte nicht bis nach Weilheim fahren . Deswegen wurde ein UBV beauftragt. Das ist doch immer der Grund für einen UBV...
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Genau Ciara!
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Nach dem Eröffnungspost wurde eben gerade kein UBV beauftragt, sondern der HBV war persönlich bei Termin. Er rechnet aber statt seiner Reisekosten die fiktiven Kosten eine UBV ab.gkutes hat geschrieben:Deswegen wurde ein UBV beauftragt. Das ist doch immer der Grund für einen UBV...
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Liegt dir die Rechnung vom UBV vor?
Wie hoch sind denn die Reisekosten vom HBV in etwa?
So wie du schreibst, sehe ich schon die Kanzlei in München als HBV an. Ein UBV kann beauftragt werden, wenn dies ein Kostenersparnis bedeutet. Aber das beide beim Termin waren, als UBV und HBV ist schon komisch.
Sind UBV und HBV aus der selben Kanzlei?
Wie hoch sind denn die Reisekosten vom HBV in etwa?
So wie du schreibst, sehe ich schon die Kanzlei in München als HBV an. Ein UBV kann beauftragt werden, wenn dies ein Kostenersparnis bedeutet. Aber das beide beim Termin waren, als UBV und HBV ist schon komisch.
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Es ist ein und die selbe Kanzlei. Das macht mich eben so stutzig.
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War denn nun ein Unterbevollmächtigter im Termin, oder nicht?
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Im Termin waren also zwei Anwälte? Der Münchner Anwalt und dann noch zusätzlich ein Ortsansässiger? Oder fanden zwei Termine statt, wobei zum einen der Münchner Anwalt gefahren ist, zum andern ein Terminsvertreter?Sonnenkind hat geschrieben:Nein. Er hat drei Beklagte vertreten (eine davon war eine Vers.). Es ging um einen Unfall. Vers. hat Sitz in Köln. Anwalt wurde in München beauftragt. Termin war nochmals ganz woanders. Es war einzig und allein der Anwalt in München als Hauptbevollmächtigter beauftragt und der macht jetzt die Kosten des Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten geltend. Er war aber auch selbst beim Termin. Die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld hat er nicht geltend gemacht.
Wie begründe ich nun die Absetzung der Kosten?
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
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Online: Es fand nur ein einziger Termin statt und hier war nur ein Anwalt der Münchener Kanzlei da. Geltend machen sie aber Kosten des Hauptbevollmächtigten und Kosten des Unterbevollmächtigten. Ich zweifel schon an meinen Sinnen.
Ich hoffe, ich verwirre euch nicht zu sehr.
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Liebe Grüße Sonnenkind
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