Liebe Forenos
Hauptbevollmächtigter / UBV ist nicht meine Stärke.
Ich habe eine Abrechnung der Gegenseite - KFA vorliegen. Diese waren Hauptbevollmächtigte und waren auch beim Termin zu welchem sie 120 km hin und zurück zu fahren hatten. Sie machen jetzt aber die Kosten der Hauptbevollmächtigten geltend (hier ist schon die Postpauschale zu hoch) und dann noch zusätzlich Kosten der Unterbevollmächtigten.
Ich verstehe das hier jetzt gar nicht mehr. Ein und dieselbe Kanzlei waren Haupt- und Unterbevollmächtigter.
Als Zusatz zum KFA steht: Die Beklagte zu 3), die im Innenverhältnis alleinige Kostenschuldnerin ist, hat Ihren Sitz in K... Sie hätte daher einen ... Prozessbevollmächtigten in zulässiger Weise beauftragen können. Deren fiktive Fahrtkosten überschreiten die KOsten für die Haupt- und Unterbevollmächtigten nicht. Sie sind daher festzusetzen.
Wieso kann jetzt der Hauptbevollmächtigte nicht ganz normal seine 3100, 3402 und Fahrtauslagen und Abwesenheitsgeld abrechnen?
Wie kann ich das am besten in einem Schriftsatz formulieren? Bin für alle Eure Vorschläge offen.
Falls ich wirklich total daneben liege, bitte ich euch jetzt schon um Entschuldigung.
Wirre Abrechnung Hauptbevollm. / Unterbevollm. die x-te
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Hallo Sonnenkind
versteh ich dich richtig:
Der gegnerische Anwalt hat drei Beklagte vertreten.
Und er hat verschiedene Sitze und davon einen am Gerichtsort?
VG Katinka
versteh ich dich richtig:
Der gegnerische Anwalt hat drei Beklagte vertreten.
Und er hat verschiedene Sitze und davon einen am Gerichtsort?
VG Katinka
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Nein. Er hat drei Beklagte vertreten (eine davon war eine Vers.). Es ging um einen Unfall. Vers. hat Sitz in Köln. Anwalt wurde in München beauftragt. Termin war nochmals ganz woanders. Es war einzig und allein der Anwalt in München als Hauptbevollmächtigter beauftragt und der macht jetzt die Kosten des Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten geltend. Er war aber auch selbst beim Termin. Die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld hat er nicht geltend gemacht.
Wie begründe ich nun die Absetzung der Kosten?
Wie begründe ich nun die Absetzung der Kosten?
Liebe Grüße Sonnenkind
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ähm häh???
das musst du noch etwas ausführlicher mal schreiben. Die Beklagten aufführen mit Ort etc.
und mal den KFA hier reintippen.
das musst du noch etwas ausführlicher mal schreiben. Die Beklagten aufführen mit Ort etc.
und mal den KFA hier reintippen.
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Kosten Hauptbevollmächtigter:
1,3 3100
0,6 1008
Auslagen + MWSt
Kosten Unterbevollmächtigter:
0,65 3401
0,6 1008
1,2 3402
Auslagen + MWSt
Es war ein Unfall. Versicherung in Köln. Anwalt in München beauftragt (nur diese Kanzlei). Termin AG WM
Wieso rechnet die Kanzlei nicht einfach die 3100, 1008, Terminsgebühr, Auslagen, Fahrtauslagen, Abwhg. und MWSt ab?
Wie kann ich das am besten im Schriftsatz begründen?
1,3 3100
0,6 1008
Auslagen + MWSt
Kosten Unterbevollmächtigter:
0,65 3401
0,6 1008
1,2 3402
Auslagen + MWSt
Es war ein Unfall. Versicherung in Köln. Anwalt in München beauftragt (nur diese Kanzlei). Termin AG WM
Wieso rechnet die Kanzlei nicht einfach die 3100, 1008, Terminsgebühr, Auslagen, Fahrtauslagen, Abwhg. und MWSt ab?
Wie kann ich das am besten im Schriftsatz begründen?
Liebe Grüße Sonnenkind
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ok... und wo sitzen die anderen Beklagten?
und wo ist das Gericht?
Anwalt München
B3 (=Versicherung) in Köln
und wo ist das Gericht?
Anwalt München
B3 (=Versicherung) in Köln
Zuletzt geändert von gkutes am 18.07.2013, 15:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Die anderen beiden Beklagten (Halter und Fahrer) sind in München. Gericht war Weilheim.
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Was ist denn AG WM?
Grundsätzlich können UBV-Kosten nur geltend gemacht werden, wenn ein UBV beauftragt wurde. Dadurch müssen dann Reisekosten eingespart werden. Es können aber nicht fiktive UBV-Kosten verlangt werden, die gar nicht angefallen sind. Ein UBV ersetzt die eigene Geschäftsreise, und nicht andersrum.
Grundsätzlich können UBV-Kosten nur geltend gemacht werden, wenn ein UBV beauftragt wurde. Dadurch müssen dann Reisekosten eingespart werden. Es können aber nicht fiktive UBV-Kosten verlangt werden, die gar nicht angefallen sind. Ein UBV ersetzt die eigene Geschäftsreise, und nicht andersrum.
also das heißt jetzt für mich: B 3 hätte einen Anwalt in Köln beauftragen können (ja!). Die Kosten dieses Anwalts inkl. Reisekosten zum Termin wären aber höher gewesen, als die jetzt geltend gemachten Kosten.Als Zusatz zum KFA steht: Die Beklagte zu 3), die im Innenverhältnis alleinige Kostenschuldnerin ist, hat Ihren Sitz in K... Sie hätte daher einen ... Prozessbevollmächtigten in zulässiger Weise beauftragen können. Deren fiktive Fahrtkosten überschreiten die KOsten für die Haupt- und Unterbevollmächtigten nicht. Sie sind daher festzusetzen.
Das ist für mich einleuchtend - wenn es denn stimmt
der HBV setzt keine Reisekosten an, weil ja ein UBV beim Termin war...
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Aber wieso war ein UBV beim Termin. Ist denn diese Münchner Kanzlei nicht als Hauptbevollmächtigte zu sehen?
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