Streitwert einstweiliges Verfügungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

12.07.2013, 12:27

Hallo,

unser Mandant hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhalten: Ihm soll untersagt werden, einen errichteten Zaun ohne Zustimmung zu verändern oder zu versetzen.

Im Termin wurde sich mehr oder weniger geeinigt. Wir haben dann um Streitwertfestsetzung gebeten. Die Gegenseite beziffert jetzt den Streitwert vorläufig mit 1.000,00 EUR. Wir sollen dazu Stellung nehmen. Wir würden gerne einen höheren Streitwert haben.

Hat schon mal jemand einen solchen Fall gehabt?
Ich finde leider dazu überhaupt nichts.

Vielen Dank schon mal für Antworten.
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Anahid
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#2

12.07.2013, 12:38

Naja....wieviel ist so ein Zaun wert? Ich denke 1.000 ist da gut angesetzt. Der wird ja nicht diamantenbesetzt sein :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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