Abrechnung Strafvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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!!terri!!
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#1

12.07.2013, 11:43

Hallo,

ich bin Strafrechtsneuling und habe eine Frage.

Unser Mandant sitzt in der JVA und hat selbst einen 2/3-Antrag gestellt. Dieser wurde mit Beschluss abgelehnt. Daraufhin sind wir für ihn tätig geworden und haben sofortige Beschwerde und heute die Beschwerdebegründung eingereicht.

Nun soll ich dem Mandanten gegenüber abrechnen. Nehm ich hier die 4201 (basierend auf Nr. 4200 Nr. 2) oder die 4205?

Ich bin mir total unsicher. :?: :?: :?: Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank.
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