Abrechnung Erstellung einer Dienstanweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mini-me
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#1

11.07.2013, 10:17

Hallo,

wir haben für unsere Mandantin (Arbeitgeberin) eine Dienstanweisung für die Mitarbeiter erstellt. Mehr war nicht zu tun.

Was kann ich denn da abrechnen? Gegenstandswert?

rOy
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.07.2013, 11:24

Ich würd § 23 RVG heranziehen und Regelstreitwert nehmen. Wenn die Gebühren zu niedrig sind für den Aufwand, ggf. Streitwert etwas erhöhen oder Gebührenrahmen. Wir machen für solche Sachen immer Honorarvereinbarungen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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