Ich habe eine kurze Frage.
Wir haben einen Rechtsstreit vor dem LG Frankfurt geführt. Die Sache endete mit einem gerichtlichen Vergleich. Termin zur mündlichen Verhandlung war am 31.05.2013.
Jetzt flattert mir der Streitwertbeschluss ins Haus...
..wird der Streitwert auf 26.181,53 € und seit dem 31.05.2013 auf nur noch 10.730,16 € festgestzt.
Ist meine Abrechnung so korrekt?
1,3 Verfahrensgebühr aus 26.181,53 €
1,2 Terminsgebühr aus 10.730,16 €
1,0 Einigungsgebühr aus 10.730,16 €???
Oder kann ich die Terminsgebühr noch aus dem höheren Wert nehmen?
Vielen lieben Dank!!!!
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