Hallo!
Ich habe hier bei einer Abrechnung ein Problem. Wir vertreten eine Firma die eine Forderungsklage eingereicht hat. Der Beklagte hat hier allerdings gegen den Kunden der Firma Drittwiderklage erhoben. Wir haben eine Forderung eingeklagt und der Beklagte möchte Schmerzensgeld vom Drittwiderbeklagten. Der DWB hat uns auch beauftragt. Der Streitwert wurde für die Klage auf 2.000,- € und für die Drittwiderklage auf 5.000,- € festgesetzt.
Ich muss hier doch zwei Abrechnungen machen einmal für die Klägerin mit SW 2.000,- € und für den DWB mit SW 5.000,- € und auch zwei KFA´s machen oder?
Danke schon mal im Voraus
LG Kathi
Abrechnung Drittwiderklage und Klage bei versch. Gegenstände
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Die Drittwiderklage gilt grundsätzlich als gesonderte Angelegenheit. Entsprechend ja: 2 Abrechnungen, 2 KFA´s
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.