Vorschussrechnung Vollstreckungsabwehrklage - Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bringl
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#1

02.07.2013, 14:07

Hallo ihr Lieben,

ich soll für unseren Mandanten ausrechnen was für Kosten auf ihn zukommen würden wenn er uns den Auftrag erteilt. Ich hab nur leider sowas von keinen Plan davon !? :oops:

ich habe nur folgende Infos:
"Vollstreckungsgegenklage"
Streitwert 11.000,00 €
abzgl. Erstberatungsgebühr 226,10 € brutto

hab mir schonmal eine kleine Rechnung per Hand geschrieben, wüsste aber gerne ob ich komplett falsch liege oder nicht:

0,75 Gebühr Nr. 3328 VV RVG 394,50 €
0,5 Gebühr Nr. 3332 VV RVG 263,00 €
Postpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
19% MwSt Nr. 7008 VV RVG 128,72 €
zwisu brutto 806,22 €
abzgl. Erstberatung netto -190,00 €
abzgl. MwSt - 36,10 €

ergibt 580,12 €



kommt das hin :?: :?: :?:
Danke schonmal für die Hilfe!
Bringl

[edit: meine Kollegin ist der Meinung, es fällt nur die 3309 an]
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Frau Cindy
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#2

02.07.2013, 15:18

Mein RVG-Kommentar sagt, dass der RA für eine Vollstreckungsabwehrklage die Gebühren nach VV 3100 ff. verdient.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Tash
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#3

02.07.2013, 15:30

In einem Rechtsstreit über eine Vollstreckungsabwehrklage entstehen stets gesonderte Gebühren nach Teil 3 VV RVG.

Also eine Verfahrensgebühren nach Nr. 3100 VV RVG.
Was der Sonnenschein für die Blumen ist, das sind lachende Gesichter für die Menschen.
Bringl
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#4

02.07.2013, 16:04

wow.. ok... das wundert uns jetzt alle ^^

aber super vielen vielen Dank!
:thx
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