Synopse RVG alt/neu

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#11

03.07.2013, 11:05

Ich habe die Quelle mal überflogen: Der letzte Absatz sagt schon wieder alles...
Ob die vorstehend aufgeführten Veränderungen tatsächlich genauso in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Einzug finden, kann abschließend nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden; im
Großen und Ganzen sollen aber wesentliche Änderungen nicht mehr zu erwarten sein.

Größere Abstriche mussten nämlich bereits im Vorfeld hingenommen werden, denn seinerzeit
vorgeschlagene Verbesserungen, wie z.B.
 - eine zusätzliche Verfahrensgebühr für Fälle der Streitverkündung,
 - eine zusätzliche Verfahrensgebühr für Tatbestandsberichtigungsanträge,
 - Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Einschalten eines Unterbevollmächtigten,
 - veine weitere 0,3-Terminsgebühr für weitere Terminsteilnahmen je Beweisaufnahmetermin und
 - die Erhöhung der Kilometerpauschale auf 50 Cent
sind an bereits vorangegangenen Lesungen gescheitert.
Also, ich werde auf jeden Fall noch abwarten. :mrgreen:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Tigerle
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#12

03.07.2013, 11:34

Stimmt der letzte Absatz sagt wieder alles
13 hat geschrieben: Also, ich werde auf jeden Fall noch abwarten. :mrgreen:
Das werde ich auch machen. Bleibt ja auch nichts anders übrig.
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Tash
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#13

03.07.2013, 11:58

Also ich fand den Artikel sehr interessant:

http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/ ... 79436.html" target="blank

Aber ist ja auch noch nichts festes.
Was der Sonnenschein für die Blumen ist, das sind lachende Gesichter für die Menschen.
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Adora Belle
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#14

03.07.2013, 12:13

Danke, das ist mal ne gute Zusammenfassung.

Einen winzigen Fehler hab ich gefunden - die alte PV-Abrechnung hätte nur einmal 20 EUR Auslagenpauschale gegeben. Der Zuwachs is also noch größer, als dort berechnet. :D
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Tigerle
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#15

03.07.2013, 12:30

:thx Tash

leider ergeben sich aber nicht immer nur höhere Gebühren nach neuem Recht
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#16

03.07.2013, 15:58

Ja, selbst in der Wertgebühren-Tabelle gibt es einen Bereich zwischen 901 und 1000 €, in dem es nach dem "alten" RVG 85 € für eine 1,0 Gebühr gab und jetzt 80 €. Außerdem hat sich einiges im Bereich der Anrechnungen getan. So gibt es neue Betragsrahmenanrechnungen z. B. im Sozialrecht.
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Adora Belle
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#17

03.07.2013, 16:01

Dafür fallen aber die Minderungen wegen Vorbefassung weg.
suzette
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#18

03.07.2013, 16:10

Tigerle hat geschrieben:Mh, habe gerade eine Seite im Internet gefunden, aber ob das wirklich was ist??? Ich habs mal noch nicht angefordert, sagt Euch das etwas???

http://www.rvg-news.de/aktion/rvg-4.htm" target="blank ... tAod6y0ATw
Ich habe schon reingesehen, es sind aber nur die Neuregelungen aufgezählt ohne direkte Gegenüberstellung aller §§ und VV-Nummern.
sansibar
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#19

04.07.2013, 11:09

Tash, danke für den link, das scheint mir auch bisher das brauchbarste zu sein....
Grüße - sansibar
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sunny84
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#20

11.07.2013, 11:57

Hier gibts ne Synopse als pdf, allerdings kostenpflichtig:
http://www.anwaltverlag.de/epages/Anwal ... ectID=9810" target="blank
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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