Säumniszuschläge nach § 240 AO streitwerterhöhend

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

28.06.2013, 11:49

Hallo,

ich schlage mich gerade mit einer Stadt, warum weil die meinen, dass Säumniszuschläge eine Nebenforderung sind und daher nicht streitwerterhöhend sind.
Ich bin aber der Meinung, dass diese sehr wohl streitwerterhöhend sind, zumindest im Sozialrecht. Habe hier eine Entscheidung vom LSG Hessen gefunden, dass Säumniszuschläge nicht zu § 43 gehören.
Darauf will die Stadt aber nicht eingehen und sagt, dass Säumniszuschläge kraft GEsetzes entstehen durch Zeitablauf und es somit Nebenforderungen sind.

Kann mir hier irgendeiner helfen? Streitwerterhöhend: Ja oder nein?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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Anahid
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#2

28.06.2013, 11:58

Aus dem Bauch raus würde ich Nein sagen. Wenn durch verspätete Zahlung Verzugszinsen oder andere Kosten entstehen, erhöhen diese ja auch nicht den Streitwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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