Kostenfestsetzung Firma und Privatperson

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReFa2012
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#1

27.06.2013, 15:48

Hallo ihr Lieben,

und zwar wir verteten die Beklagte 1 (Firma) und den Beklagten 2 (Geschäftsführer/Privatperson) in der ersten Instanz und hatten bereits letztes Jahr einen KFA gestellt (eröhung um 0,3 wg. Auftragsgeber). Da das Verfahren dann in die zweite Instanz überging, wurde die Entscheidung zurückgestellt. In der zweiten Instanz haben wir nur noch den Beklagten 2 vertreten, da Beklagte 1 insolvent ist. Den KFA für die zweite Instanz haben wir daher auch nur über 1 Auftraggeber abgebrechnet.

Nun fragt sich mein Chef, um sich nicht mit den Insolvenzverwalter auseinanderzusetzen und letztendlich gar nichts zu bekommen, ob wir einfach so den KFA der I. Instanz korrigieren können, so dass wir nur noch die Kosten des Beklagten 2 geltend machen und die Erhöhung für die Beklagte 1 einfach rausnehmen?!

Also, mir würde jetzt nichts einfallen was dagegen sprechen würde, habe aber auch nichts gefunden was dies belegt oder wiederlegt. Hoffe Ihr könnt helfen.

Danke schon einmal.
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Anahid
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#2

27.06.2013, 18:11

Ich glaube nicht, dass das so "einfach" ist. Ich denke, dass Du, da Du ja dann auch nur eine Festsetzung zugunsten des Beklagten zu 2) haben willst, nachweisen musst, dass der Beklagte zu 2) Eure Gebühren sämtlich gezahlt hat. Aber dann dürfte es wohl kein Problem sein.
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#3

01.07.2013, 08:41

Okay, aber danke schonmal
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