Hallo Ihr Lieben,
ich hänge bei einer Abrechnung total in den Seilen.
Chef meint, ich sollte einfach bei der Gegenseite abschreiben , aber diese Abrechnung ist m. M. nach falsch:
2 Verfahren (Mietsache), wir vertreten in beiden denselben Beklagten. 2 x Berufungsverfahren.
In dem Verfahren A findet ein Termin statt und man einigt sich in beiden Sachen.
Im Protokoll steht zum Streitwert:
"Der Streitwert wird auf bis € 9.000 festgesetzt. Der Wert der Sache B wird auf bis € 17.000 festgesetzt.
Der Wert des Vergleiches beträgt € 20.000"
Die Gegenseite rechnet die 2. Instanz (A) wie folgt ab:
1,6 VG aus € 9.000
1,1 VG aus € 11.000
- Prüfung § 15 Abs. 3, 1,6 VG aus € 20.000
1,2 TG aus 9.000
1,3 EG aus € 9.000
1,5 EG aus € 11.000
Prüfung § 15 Abs. 3 RVG, 1,5 EG aus € 20.000
Verfahren B wird wie folgt abgerechnet:
1,6 VG aus € 16.000 (woher zum Henker kommt dieser Wert??? )
1,1 VG aus € 4.000
- Prüfung § 15 Abs. 3, 1,6 VG aus € 20.000
1,2 TG aus € 16.000
1,3 EG aus € 16.000
1,5 EG aus € 4.000
Prüfung § 15 Abs. 3 RVG, 1,5 EG aus € 20.000
-> Ich verstehe einfach nicht, woher er diese Werte nimmt, außerdem kann er doch nicht 2 x den Vergleich abrechnen, oder???
Vergleichsmehrwert ?!?
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Bei der Abrechnung passt so einiges nicht, da hast du recht.
Wie kommt hier der Wert des Vergleichs zustande? Ist das wirklich nur Verfahren A + Verfahren B?
Wie kommt hier der Wert des Vergleichs zustande? Ist das wirklich nur Verfahren A + Verfahren B?
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SW A und SW B sind doch zusammen schon 26.000,00 Euro. Wieso dann Vergleichswert 20.000,00 Euro?
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Ja es sind nur diese 2 Verfahren.
Mein Chef meint, die € 20.000 beziehen sich nicht auf beide Verfahren, sondern nur auf Verfahren A.
Allerdings wäre die Abrechnung zu B ja dann wirklich kompletter Müll!?
Mein Chef meint, die € 20.000 beziehen sich nicht auf beide Verfahren, sondern nur auf Verfahren A.
Allerdings wäre die Abrechnung zu B ja dann wirklich kompletter Müll!?
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Es steht eben auch nirgends etwas von "Mehrwert" oder so, deshalb bin ich irritiert.
Die Werte, die die Gegenseite in Verfahren B angesetzt hat, machen meine Verwirrung komplett...
Die Werte, die die Gegenseite in Verfahren B angesetzt hat, machen meine Verwirrung komplett...
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Wie lautet denn der Vergleich im Verfahren A? Ist dort Verfahren B mit einbezogen?
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In dem Vergleich wird unter Ziffer 4 geschrieben:
"Der Beklagte verpflichtet sich, an Frau X (Klägerin Verfahren B) € 1.000 zu zahlen."
Das Protokoll in Verfahren B lautet:
"Die Sache wird durch Vergleich in Verfahren A erledigt"
Bei Gericht hat man übrigens zufällig leider gerade gaaar keinen Zugriff auf die Akte...
"Der Beklagte verpflichtet sich, an Frau X (Klägerin Verfahren B) € 1.000 zu zahlen."
Das Protokoll in Verfahren B lautet:
"Die Sache wird durch Vergleich in Verfahren A erledigt"
Bei Gericht hat man übrigens zufällig leider gerade gaaar keinen Zugriff auf die Akte...
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Aaaalso! Ein Telefonat mit dem Gericht war ziemlich sinnlos ("Na, so wie's im Vergleich steht, was soll ich Ihnen dazu noch sagen?")
Allerdings soll die Abrechnung jetzt wohl so aussehen:
Verfahren B:
Alles aus € 17.000, keine Einigungsgebühr.
Verfahren A:
1,6 VG aus € 9.000
1,1 VG aus € 11.000
1,2 TG aus € 20.000
1,3 EG aus 9.000
1,5 aus € 11.000
...
Macht für mich jetzt halbwegs Sinn!
Oder was meint Ihr?
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Macht für mich keinen Sinn. Wenn das Verfahren B durch den Vergleich im Verfahren A erledigt ist und beide Rechtsstreite zusammen einen Streitwert von 26.000 € ergeben, das Gericht aber für den Vergleich nur 20.000 € festsetzt, dann würde ich gegen den Streitwert vorgehen (solange die Frist noch nicht abgelaufen ist).
Sollte dies nicht mehr gehen, so würde ich Deine Abrechnung als falsch ansehen. Da die Streitwerte zusammen den Vergleichsstreitwert übersteigen, sehe ich keinen Mehrvergleich. Von daher also weder eine 1,5 EG noch eine 1,1 VG bzw. wenn Du die 1,1 VG abrechnest, dann ist diese auf die 1,6 VG aus dem Verfahren B anzurechnen.
Im Verfahren B gibt es auch keinen Termin, sodass im Verfahren B ausschließlich die VG abzurechnen ist.
Sollte dies nicht mehr gehen, so würde ich Deine Abrechnung als falsch ansehen. Da die Streitwerte zusammen den Vergleichsstreitwert übersteigen, sehe ich keinen Mehrvergleich. Von daher also weder eine 1,5 EG noch eine 1,1 VG bzw. wenn Du die 1,1 VG abrechnest, dann ist diese auf die 1,6 VG aus dem Verfahren B anzurechnen.
Im Verfahren B gibt es auch keinen Termin, sodass im Verfahren B ausschließlich die VG abzurechnen ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.