Abrechnung Integrationsamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hummelgunde20
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#1

26.06.2013, 11:52

Hallo,

die Gegenseite hat beim Integrationsamt Antrag zur Zustimmung zur Kündigung gestellt. Daraufhin haben wir uns dort angezeigt, dann war ein gemeinsamer Termin beim Integrationsamt und es wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Sache beendet.

Jetzt muss ich die Abrechnung für die RSV machen. Eine 1,3 GG aus Nr. 2300 aus einem Gegenstandswert aus 5.000,00 € wurde bereits abgerechnet. Jetzt fällt doch nur die

0,7 GG aus Nr. 2301
1,2 TG

an, oder? Gibt es in dem Fall eine Einigungsgebühr?

:thx schon mal und noch einen schönen Tag
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Adora Belle
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#2

26.06.2013, 12:14

Warum sollte denn da eine weitere GG anfallen? Und TG gibt es außergerichtlich nicht.

Es gibt hier übrigens schon einige Threads dazu, einfach mal "Integrationsamt" suchen. :wink: Beispiel: Arbeitsrecht, Gebühren Verfahren Integrationsamt
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