Reisekosten freier Mitarbeiter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lillymaus
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#1

26.06.2013, 09:47

Ich bin mir gerade etwas unsicher; folgender Fall:

Auf unserem Briefkopf steht ein Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter, der seine Kanzlei widerum woanders hat.

Nun hat dieser freier Mitarbeiter einen Termin wahrgenommen vor Gericht.

Frage:
Die Fahrtkosten (Kilometer) berechne ich doch von unserer Kanzlei aus und nicht vom Kanzleisitz des freien Mitarbeiters, oder?
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Emma-Anna
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#2

26.06.2013, 11:05

Hallo Lilly,

ich bin der Meinung, dass du sie von eurem Kanzleisitz aus berechnest, da der freie Mitarbeiter in diesem Moment für eure Kanzlei gearbeitet hat quasi als euer Mitarbeiter zu werten ist.

LG in meine alte Heimat :wink2
Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stoeren, der's gerade tut.

Grösse allein ist nicht entscheidend.
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Lillymaus
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#3

26.06.2013, 11:13

Hallo Emma-Anna,

so sehe ich das auch.

Der freie Mitarbeiter meinte nämlich, von seinem Kanzleisitz.

Danke und schöne Grüße zurück
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Emma-Anna
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#4

27.06.2013, 10:58

Immer wieder gern :D
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Adora Belle
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#5

27.06.2013, 11:02

Möglich wäre auch noch von der Wohnung aus. 8)
Krümelkekse
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#6

19.05.2021, 14:57

Hallo. Ich habe zwei konkrete Fragen zu diesem Thema.

1. Wir haben auch einen Anwalt, der als freier Mitarbeiter in unserer Kanzlei tätig ist. Er hat einen Gerichtstermin wahrgenommen und ist hierbei von seinem Wohnort (anderer Ort als das Gericht und unsere Kanzlei) gestartet. Berechne ich Fahrtkosten und Abwesenheit von dem Zeitpunkt ,als er bei sich zu Hause gestartet ist oder fiktiv, als wenn er von unserer Kanzlei aus gestartet wäre)

2. Unser freier Anwalt nimmt 2 Gerichtstermine an dem Gericht wahr, an dem er als RA zugelassen ist (anderer Ort als unsere Kanzlei). Er startete am Nachmittag von unserer Kanzlei zum Gericht. Nach dem 2. GT an diesem Tag fährt er wieder zurück in unsere Kanzlei. Kann ich für die GTs Fahrtkosten berechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Feldhamster
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#7

19.05.2021, 21:12

Zu 1:
Ich würde die Kosten ansetzen, die geringer sind.

Zu 2:
Ich würde keine Fahrtkosten ansetzen - er hätte die Termine ja direkt von seinem Zulassungsort aus wahrnehmen können.
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