Vorzeitige Beendigung des Auftrages

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#1

25.06.2013, 09:32

Guten Morgen, alle zusammen:
Ich brauche bitte Eure Hilfe:

Wir hatten Klagauftrag. Nach telefonischer Besprechung beider Anwälte wird keine Klage eingereicht, da die Gegenseite zahlt. Kann ich neben der Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG auch eine Terminsgebühr wegen der telefonischen Besprechung abrechnen.

Freue mich über Eure Antworten.

Danke schon einmal im Voraus.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

25.06.2013, 09:33

Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#3

25.06.2013, 09:38

:thx für die schnelle Antwort!
Antworten