WEG-Recht Kostennote richtig?? Suche ganz dringend Hilfe!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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JLKL
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#1

21.06.2013, 09:02

Hallo Ihr Lieben!!

Es geht diesmal nicht um etwas auf der Arbeit, sondern ein Fall von meiner besten Freundin. Sie hat heute um 10.30 Uhr einen Termin beim Anwalt, ich hatte ihr aber versprochen, mich vorher diesbezüglich nochmals bei ihr zu melden. Ich durchsuche auch schon das RVG für Anfänger danach.

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin und ihr Mann haben eine ETW. Auf dem Hinterhof stand früher mal ein Sandkasten. Fanden die beiden gut, weil sie einen kleinen Sohn haben. Die Eigentümer von ganzen unten, leider auch gleichzeitig Verwalter, haben den Sandkasten einfach entfernt. Meine Freundin hat die Verwalterin darauf angesprochen, dass das so einfach doch nicht ginge und sie doch wisse, dass die ein Kind haben. Auf Recherche wurde dann festgestellt, dass sie den Sandkasten in der Tat nicht einfach so hätte entfernen dürfen. Zumindest nicht ohne Einverständnis der anderne Eigentümer im Haus. Meine Freundin ist dann zur Stadt und hat dort weitere Recherchen angestellt, wonach die Verwalterin angeschrieben wurde, quasi als Handlungsstörende.

Sie hat sich dann wohl einen Anwalt genommen. Die Sache wurde eingestellt. Was auch immer sie bekommen hat von der Stadt. Das weiß meine Freundin selbst nicht. Jedenfalls haben meine Freundin und ihr Mann eine mail erhalten von der Verwalterin:
"im Anhang Kostenrechnung für das Verfahren, welches die Stadt gegen mich geführt hat.... Es konnte lückenlos von mir dargelegt werden, dass dieses Verfahren völlig haltlos ist und wurde deshalb mittlerweile eingestellt. Das das Verfahren aufgrund Ihres Engagements gegen mich eröffnet wurde, muss ich hier davon ausgehen, dass es um Rufschädigung und Verleumdung gegen meine Person ging. (...)".

Die Kostennote im Anhang stammte von ihrem Anwalt:
5100 Grundgebühr - Mittelgebühr - im Bußgeldverfahren 85,00
5103 Verfahrensgebühr - Mittelgebühr 135,00
7002
7008
285,60
abzüglich Selbstbeteiligung 150,00

Die Verwalterin bat um Ausgleich der Kosten auf ihr privates Konto. Anstatt das mal überprüfen zu lassen, hat der Mann meiner Freundin das einfach des Friedens willen überwiesen.
1. bin ich der Meinung, dass die Rechnung den beiden im Original vorgelegt werden muss und nicht per mail. Dann ist die Rechnung auch nicht unterschrieben.
2. bin ich der Meinung, dass, wenn sie das alles lückenlos darlegen konnte, weshalb brauchte sie dann einen Anwalt?? Sie ist Verwalterin. Einen Brief aufsetzen kann sie auch selbst. Ist sie zu faul dafür, muss sie ihren Anwalt selbst bezahen.
3. die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € schreit nach einer Rechtsschutzversicherung. Bezahlt haben meine Freundin und ihr Mann auf das Konto der Verwalterin die kompletten 285,60.

Was sagt Ihr dazu???

Aber es kommt noch besser! Vor 2 Wochen kommt die nächste mail:
"nun liegt endlich auch die Rechnung von der Kanzlei für die angefallenen Arbeiten in Bezug auf die Angelegenheit der Kleinkinderspielfläche vor. Laut Abstimmung vom 11.03.2013 wurde mehrheitlich bestimmt, dass die Kosten allein durch Euch zu tragen sind und die WEG dafür nicht aufkommen wird.".
Gleiche Kanzlei, gleiches Aktenzeichen:

Wert: 10.000,00 €
2300 Geschäftsgebühr 631,80
1008 Erhöhungsgebühr 145,80
7002
7008
949,14

??????????????????
Erstmal war die Sache doch schon längst abgeschlossen. Wie kommen die dazu, einfach noch eine Rechnung zu schreiben. Und falls das doch richtig sein sollte, ist das korrekt, dass dann, wenn die WEG, vertreten durch die Verwalterin, vertreten wird, eine Erhöhung nach 1008 anfällt??

Es wäre echt super, wenn Ihr mir schnell was sagen könntet, damit ich das meiner Freundin vor dem Termin um 10.30 Uhr noch mitteilen kann.

:thx :knutsch
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Mietzemau
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#2

21.06.2013, 09:07

Sei mir nicht böse, aber da du schreibst, dass es sich nicht um Arbeit handelt, würde ich jetzt denken, dass es sich um Rechtsberatung handelt, die hier ja nciht erlaubt ist. Zumal deine Freundin doch eh gleich beim Anwalt ist. Der wird ihr das doch sicher sagen können.
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#3

21.06.2013, 09:09

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php" target="blank --> Nr. 8

:thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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