Liebe MitstreiterInnen,
Sachverhalt steht eigentlich schon in der Überschrift: Sind wir im gerichtlichen oder im außergerichtlichen Bereich, wenn nach dem Widerspruch kein Streitantrag gestellt worden ist? Mir is echt zu schwül zum Denken....
Ach soooo, und gibt´s für das Verhandeln des Vergleiches nicht auch ne TG?????
MB - Widerspruch - Vergleich 1,5 oder 1,0?
- Refa-Azubi-2011
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 01.11.2011, 15:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: MandantWin
- Wohnort: nähe HH
Ich würde eine 1,0 EG (weil in Verbindung mit VG) und eine 1,2 TG abrechnen!
Alle Angaben ohne Gewähr!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
1,0 EG.
Hast du eine Begründung dazu, daß eine TG angefallen ist?
Hast du eine Begründung dazu, daß eine TG angefallen ist?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Refa-Azubi-2011
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 01.11.2011, 15:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: MandantWin
- Wohnort: nähe HH
Ich habe jetzt mal unterstellt, dass die Einigung nicht schriftlich getroffen wurde. Wenn der Vergleich durch ein Gespräch (auch telefoisch) mit der Gegenseite zustande gekommen ist, entsteht meines Wissens eines TG.
Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG: "Die Terminsgebühr entsteht für [...] die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts [...]."
Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG: "Die Terminsgebühr entsteht für [...] die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts [...]."
Alle Angaben ohne Gewähr!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Aber einfach mal so davon ausgehen kann man nicht.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Refa-Azubi-2011
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 01.11.2011, 15:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: MandantWin
- Wohnort: nähe HH
Ja! Mir war aber erst nachdem ich das mit der TG geschrieben hatte, aufgefallen, dass es ja auch ohne Besprechungen gewesen sein könnte. Deswegen habe ich dann klagestellt, dass ich eine Besprechung angenommen habe.
Alle Angaben ohne Gewähr!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Ja, es gab ganz klar telefonische Besprechungen für den Vergleich.
Aber seid ihr sicher, was die Einigungsgebühr angeht? Ist das Mahnverfahren nicht beendet durch den Widerspruch und wir waren damit im außergerichtlichen Bereich?
Aber seid ihr sicher, was die Einigungsgebühr angeht? Ist das Mahnverfahren nicht beendet durch den Widerspruch und wir waren damit im außergerichtlichen Bereich?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Nein, auch das Mahnverfahren ist ein "gerichtliches" Verfahren. Wenn innerhalb dieses verhandelt und ein Vergleich geschlossen wird, gibt es nur die 1003.
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47043.html" target="blank
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47043.html" target="blank
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Refa-Azubi-2011
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 01.11.2011, 15:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: MandantWin
- Wohnort: nähe HH
Da steht jetzt aber drin, dass keine Terminsgebühr entstehen kann.
Ich war mir eigentlich sehr sicher...
Ich war mir eigentlich sehr sicher...
Alle Angaben ohne Gewähr!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Danke für den Link, Liesel, aber die dortigen Fälle treffen nicht wirklich zu, weil dort kein Widerspruch erhoben worden war, bevor die Einigungsbemühungen eingesetzt haben. Das ist aber genau mein Knackpunkt: Ist nicht das Mahnverfahren mit Erhebung des Widerspruchs beendet? Und wird nicht das Streitverfahren erst später eingeleitet(hier gar nicht erfolgt)? Und wären wir dann nicht doch im außergerichtlichen Bereich zum Zeitpunkt der Einigung und damit bei 1,5?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND