Streitwert = verschiedene Zeiträume, wie Abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Betzy-aus-dd
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#1

12.06.2013, 18:17

Hallo Ihr Lieben,

es ist nach 18 Uhr und mein Gehirn ist schon im Feierabendmodus - ich steh grad völlig auf dem Schlauch, vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Hier mein Problem:

Frage 1:

Wir haben für unseren Mdt. Klage wg. BK-Nachzahlung u. a. i. H. v. insgesamt 1.529,14 € (Klageantrag 1: 1.100,85 € / Klageantrag 2: 428,29 €) eingereicht. Später wurde die Summe durch uns im Klageantrag zu 1: von 1.100,58 € auf 1.510,87 € korrigiert und nochmal später von 1.510,87 € auf 1.348,23 €. Sodann wurde im mündl. Verhandlungstermin der Streitwert vom Gericht wie Folgt bestimmt:

bis 01.07.2012: 1.529,14 €
ab 02.07.2012-27.01.2013: 1.510,87 €
seit 28.01.2013: 1.348,23 €

Den Beschluss bzgl. des Streitwertes haben wir so belassen. Gehe ich richtig in der Annahme, unsere RA-Gebühren aus einem Streitwert von 1.529,14 € abzurechnen, heißt:

1,3 VerfG (3100 VV RVG) aus 1.529,14 €
1,2 TermG (3104 VV RVG) aus 1.529,14 €
PTP, UST

Oder muss die Rechnung anders lauten???


Frage 2:

Wir haben insoweit mit der Klage obsiegt. Unser Mdt. wurde nun verurteilt, 1/10 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, die Gegenseite 9/10. Nun hat die Gegenseite aber PKH über einen Betrag von 1.100,85 € bewilligt erhalten. Da ich bisher keinerlei Erfahrungen mit PKH-Abrechnung gemacht habe - wie könnte der Kostenausgleichsantrag der Gegenseite nun aussehen, bei dem Streitwert wie oben angegeben?? Genauso wie unsere Abrechnung, da § 49 RVG ja erst ab einem Streitwert ab 3.500,00 € losgeht oder anders?

Bitte bitte helft mir!
Betzy-aus-dd
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#2

12.06.2013, 21:09

... hat denn niemand ´ne Ahnung :roll:
tiko73

#3

12.06.2013, 21:25

Die VG würde ich aus dem höchsten Wert abrechnen, für die TG kommts drauf an, wann der Termin(e) war(en), da ist dann der höchste Wert zu dem ein Termin stattfand, zu nehmen. Versteht man, wie ich meine?? :-)

Die PKH der GS hat keine Auswirkungen auf das KFV. Das läuft wie gehabt. Die PKH hat nur der GS-RA zu berücksichtigen für seine Abrechnung.

Und PS: Wenn du "nach Feierabend" der meisten hier eine Frage reinstellst, darfst du nicht erwarten, noch am selben Tag eine Antwort zu bekommen. Viele hier sind nur an der Arbeit "zwischendrin" hier :-)
Betzy-aus-dd
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#4

13.06.2013, 15:14

Das mit der TermG versteh ich bei dir nicht richtig - da die 3 Streitwerte in der mündlichen Verhandlung lt. Protokoll festgesetzt wurden, hätt ich die TermG auch aus dem höchsten der 3 Streitwerte bestimmt...

Hat sonst vielleicht noch ´wer ne Meinung zu der Problematik?
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niva
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#5

13.06.2013, 15:49

Betzy-aus-dd hat geschrieben:hätt ich die TermG auch aus dem höchsten der 3 Streitwerte bestimmt...
So ist es. Was genau verstehst du denn an tikos Erklärung nicht?

tiko :zustimm
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#6

13.06.2013, 16:10

Sag uns mal an welchem Tag genau (Datum) der Termin der mdl. Verhandlung war.
Betzy-aus-dd
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#7

14.06.2013, 09:27

achso, na klar, jetzt versteh ich!

Termin war am 31.01.2013, somit müsst ich den Streitwert für die TermG aus 1.348,23 € nehmen - richtig?!?
abbigail2406
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#8

14.06.2013, 09:31

Korrekt. :wink:
Betzy-aus-dd
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#9

14.06.2013, 10:53

Sehr schön! Danke Mädels :D
Lori79
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#10

07.12.2023, 11:19

Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
Gegner (Kläger) ist nicht erschienen VU ist ergangen. (Klage Herausgabe oder Zahlung 9.780 €)
Er hat gegen diesen Einspruch eingelegt.
Es wurde ein Termin bestimmt.
Am Termintag (2.Termin nach VU 2.11.) hat er morgens einen Hilfsantrag gestellt.
Es ist jetzt ein Urteil ergangen. VU bleibt aufrecht erhalten. Klage wird abgewiesen.
Streitwert bis......01.11. 9.780 €, ab 02.11. auf bis 15.000 €.
Ich würde gerne jetzt abrechnen und einen KFA wie folgt beantragen:
1,3 VG aus 15.000 €
1,2 TG aus 15.000 €
Der Streitwert der Verfahrensgebühr darf ja nicht weniger als der Streitwert der Terminsgebühr sein, bzw. würde den höchsten Streitwert nehmen bin mir einbisschen unsicher.
Danke Euch
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