Streitwert = verschiedene Zeiträume, wie Abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

07.12.2023, 11:33

Alles richtig so.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 601
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#12

07.12.2023, 11:42

Richtig, VG aus dem höchsten Streitwert und TG aus dem Streitwert zum Zeitpunkt des Termins (bzw. wenn es mehrere Termine gegeben hätte aus dem höchsten Streitwert zum Zeitpunkt eines der Termine).
Antworten