Gegenstandswert Entfernen einer Überwachungskamera

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1

11.06.2013, 13:39

Hallo!! :wink1

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Ein Mandant möchte seinen Nachbarn darauf verklagen, eine auf dessen Balkon installierte Überwachungskamera zu entfernen, weil diese zum Teil das Grundstück unseres Mandanten umfasst.
Jetzt möchte der Mandant die Kosten einer Klage ermittelt haben, ich weiß jedoch nicht, welchen Gegenstandswert ich hierfür annehmen soll?? Ich habe schon gesucht, aber hierzu nichts gefunden... Kreative Vorschläge?? :lol:
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elise98de
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#2

11.06.2013, 13:42

Bei uns hat das Gericht den Streitwert auf 4.000,00 EUR (nichtvermögensrechtliche Ansprüche) festgesetzt gehabt. Es ging um zwei Kameras im Grundstückseingangsbereich unserer Mandanten.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#3

11.06.2013, 13:44

Vielen Dank!!
Da habe ich doch schon mal einen Anhaltspunkt...
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