Was passiert mit "zu viel" gezahlter Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepples
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#21

12.06.2013, 09:08

Ich würde - so zu sagen als Kontrollsachverhalt - Deine Meinung dazu wissen wollen: Mandant kommt mit rechtskräftigen Urteil und bittet um Zwangsvollstreckung. Nach Dem Vorzeigen der Instrumente zahlt der Gegner vollständig an Dich. Später ruft er Dich ab und sagt, dass das Urteil total falsch ist. Die Schilderung, dass erkennst Du, ist keine der üblichen Ausreden. Zahlst Du ihm das Geld einfach zurück?
Das stimmt man mit dem Mandanten ab und wägt die rechtlichen Möglichkeiten des Gegners ab. 8) Wenn er durchaus Erfolgsaussichten hat, rät man dem Mandanten selbstverständlich dazu.
Jetzt mal ehrlich, der Sachverhalt ist hier ganz klar, es liegt ein Verschulden der Kanzlei vor, weil falsch beantragt wurde. Du magst ja keine "normalen" Mandate haben, aber sich diesem Risiko eines weiteren Prozesses und möglicherweise Regresses auszusetzen, halte ich für den "kleinen" Anwalt für nicht tragbar.
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Kanzleihund
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#22

12.06.2013, 09:12

Pepples hier gehst Du so oder so ein Risiko ein. Stell Dir vor, Dein Mandant verlangt von Dir Schadenersatz, weil Du "sein Geld" der Gegenseite erstattet hast. Im Übrigen sind meine Mandanten vielleicht nicht normal. Spätestens beim Insolvenzgericht müssen wir uns aber auch für jeden kleinen Fehler rechtfertigen.
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Soenny
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#23

12.06.2013, 09:16

Dein Mandant verlangt von Dir Schadenersatz, weil Du "sein Geld" der Gegenseite erstattet hast.
Es ist NICHT sein Geld!
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Pepples
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#24

12.06.2013, 09:19

:kopfkratz Wo siehst Du, dass es sein Geld ist? Ich glaub, das sieht keiner außer Dir.
Der Titel ist falsch wegen es Fehlers der Kanzlei. Wenn die Zahlung hierauf einbehalten wird ist das ein ungerechtfertigte Bereicherung und der Gegner kriegt das von jedem Gericht der Welt bestätigt, behaupte ich jetzt mal.
Dass auch gerichtlich titulierte Ansprüche angreifbar sind, darüber müssen wir uns ja wohl nicht unterhalten. :roll:
Und dem Mandanten hier zu raten, dieses Risiko nicht eingehen, gebietet eine ordentliche Rechtsverteidigung und das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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Jupp03/11

#25

12.06.2013, 09:19

Kanzleihund hat geschrieben:Pepples hier gehst Du so oder so ein Risiko ein. Stell Dir vor, Dein Mandant verlangt von Dir Schadenersatz, weil Du "sein Geld" der Gegenseite erstattet hast. Im Übrigen sind meine Mandanten vielleicht nicht normal. Spätestens beim Insolvenzgericht müssen wir uns aber auch für jeden kleinen Fehler rechtfertigen.
Es ist nicht das Geld des Mandanten. Das es dieses Thema überhaupt in einem Rechtsforum gibt, ist mehr als erstaunlich, das dann noch eine Anwältin mit untauglichen Vergleichsmodellen versucht, die Themenstarterin zu ermuntern, die aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung erhaltenen Beträge einzunehmen und als einmaligen Ertrag oder aus welchem Grunde auch immer zu verbuchen, setzt dem ganzem die Krone auf.
Lahmi
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#26

12.06.2013, 09:20

Pepples hat geschrieben: .... Jetzt mal ehrlich, der Sachverhalt ist hier ganz klar, es liegt ein Verschulden der Kanzlei vor, weil falsch beantragt wurde...
Wieso falsch beantragt? Wurde volle VG ohne Anrechnung beantragt. Weder wurde von der Gegenseite moniert noch vom Gericht etwas abgesetzt. In Seminaren wird immer gesagt, dass keine Anrechnung im KFA gemacht werden soll (zumindest auf den Seminaren auf denen ich war) und der Gegner die Titulierung der vollen GG einwenden muss.
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#27

12.06.2013, 09:23

Lahmi hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben: .... Jetzt mal ehrlich, der Sachverhalt ist hier ganz klar, es liegt ein Verschulden der Kanzlei vor, weil falsch beantragt wurde...
Wieso falsch beantragt? Wurde volle VG ohne Anrechnung beantragt. Weder wurde von der Gegenseite moniert noch vom Gericht etwas abgesetzt. In Seminaren wird immer gesagt, dass keine Anrechnung im KFA gemacht werden soll (zumindest auf den Seminaren auf denen ich war) und der Gegner die Titulierung der vollen GG einwenden muss.
Dann hast Du wohl offensichtlich nicht richtig zugehört. Ihr habt die GG schon erhalten, also hättet ihr anrechnen müssen. Lies mal § 15 a 1. Abs., was ihr lediglich hättet fordern dürfen. 8)

Und der Dritte kann sich eben nicht nur auf die Titulierung sondern auch auf die Zahlung berufen oder dass beide Gebühren im Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden, steht in Abs. 2.
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#28

12.06.2013, 09:26

Jupp03/11 hat geschrieben:
Kanzleihund hat geschrieben:Pepples hier gehst Du so oder so ein Risiko ein. Stell Dir vor, Dein Mandant verlangt von Dir Schadenersatz, weil Du "sein Geld" der Gegenseite erstattet hast. Im Übrigen sind meine Mandanten vielleicht nicht normal. Spätestens beim Insolvenzgericht müssen wir uns aber auch für jeden kleinen Fehler rechtfertigen.
Es ist nicht das Geld des Mandanten. Das es dieses Thema überhaupt in einem Rechtsforum gibt, ist mehr als erstaunlich, das dann noch eine Anwältin mit untauglichen Vergleichsmodellen versucht, die Themenstarterin zu ermuntern, die aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung erhaltenen Beträge einzunehmen und als einmaligen Ertrag oder aus welchem Grunde auch immer zu verbuchen, setzt dem ganzem die Krone auf.
:zustimm :applaus
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#29

12.06.2013, 09:37

Pepples hat geschrieben:
Lahmi hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben: .... Jetzt mal ehrlich, der Sachverhalt ist hier ganz klar, es liegt ein Verschulden der Kanzlei vor, weil falsch beantragt wurde...
Wieso falsch beantragt? Wurde volle VG ohne Anrechnung beantragt. Weder wurde von der Gegenseite moniert noch vom Gericht etwas abgesetzt. In Seminaren wird immer gesagt, dass keine Anrechnung im KFA gemacht werden soll (zumindest auf den Seminaren auf denen ich war) und der Gegner die Titulierung der vollen GG einwenden muss.
Dann hast Du wohl offensichtlich nicht richtig zugehört. Ihr habt die GG schon erhalten, also hättet ihr anrechnen müssen. Lies mal § 15 a 1. Abs., was ihr lediglich hättet fordern dürfen. 8)

Und der Dritte kann sich eben nicht nur auf die Titulierung sondern auch auf die Zahlung berufen oder dass beide Gebühren im Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden, steht in Abs. 2.

Zunächst: Ich habe eure Beiträge aufmerksam verfolgt und auch verstanden.

Ich dachte nur immer - so habe ich es zumindest schon gehört - dass § 15 III RVG nur im Innenverhältnis mit dem Mdt gilt (sh. Post #17) und da das "zu viel" gezahlt Geld aber nicht vom Mdt kommt und der Gegner nach § 15 III RVG die Möglichkeit für Einwendungen gehabt hätte, wollte ich nun eben nochmal sicher gehen. Ich hätte den Thread nicht gestartet, wenn ich hier nicht unsicher wäre. Dafür gibt es doch das Forum. Mir liegt es fern jemandem ungerechtfertigt das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich weiß jetzt Bescheid und danke euch für eure Hilfe :thx
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#30

12.06.2013, 09:46

Manchmal hilft einfach lesen. :wink: Im § 15 a ist nirgendwo die Rede davon, dass der nur im "Innenverhältnis" gilt. Der § heißt "Anrechnung einer Gebühr" und das gilt immer.
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