Kostenausgleichsantrag Anrechnung GG
Verfasst: 30.05.2013, 09:39
Hallöchen,
ich habe hier eine Sache, wo ich einen Kostenausgleichsantrag stellen muss.
Ich habe mir über den ganzen Sachverhalt schon selbst meine Gedanken gemacht und möchte nur kurz eine Info, ob ich das so richtig gemacht habe:
Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.
Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:
1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €
Von den 436,97 € wurde 1/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.
Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:
347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 (da Gegenseite ja nur 1/3 der GG gem. Vergleich zahlt) = 54,25 € = mein Anrechnungsbetrag.
KAA würde wie folgt aussehen:
1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 54,25 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 790,35 €
Ust. 150,17 €
ZWS 940,52 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 1.037,52 €
Ist das OK so?
ich habe hier eine Sache, wo ich einen Kostenausgleichsantrag stellen muss.
Ich habe mir über den ganzen Sachverhalt schon selbst meine Gedanken gemacht und möchte nur kurz eine Info, ob ich das so richtig gemacht habe:
Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.
Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:
1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €
Von den 436,97 € wurde 1/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.
Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:
347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 (da Gegenseite ja nur 1/3 der GG gem. Vergleich zahlt) = 54,25 € = mein Anrechnungsbetrag.
KAA würde wie folgt aussehen:
1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 54,25 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 790,35 €
Ust. 150,17 €
ZWS 940,52 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 1.037,52 €
Ist das OK so?