Kostenausgleichsantrag Anrechnung GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#21

31.05.2013, 14:39

:ka

Damit hab ich mich überhaupt noch nicht beschäftigt. :pfeif :mrgreen:
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abbigail2406
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#22

03.06.2013, 13:30

So.. also ich mach das jetzt hier nochmal alles richtig und ihr sagt mir, ob der KAA so raus kann. Bitte. :D

Also, 2 Mandanten (Kläger), 2 Gegner (Beklagte).
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kläger tragen 1/3 der Kosten, Beklagte 2/3.

Haben vor Einreichung der Klage ggü. Mandanten wie folgt abgerechnet:

1,6 GG aus 3.100,00 € 347,20 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 367,20 €
Ust. 69,77 €
insgesamt 436,97 €

Von den 436,97 € wurde 2/3 = 291,31 € mit in den Vergleich aufgenommen, d. h. die Beklagten haben sich verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen.

Jetzt möchte ich Kostenausgleichsantrag stellen und würde wie folgt anrechnen:

347,20 € sind ja 1,6 GG, angerechnet wird höchstens 0,75, also 162,75 € :3 x 2 (also 2/3) = 108,50 € = mein Anrechnungsbetrag.

KAA würde wie folgt aussehen:

1,6 VG 347,20 €
abzgl. anzurechnende GG 108,50 €
1,2 TG 260,40 €
1,0 EG 217,00 €
Auslagen 20,00 €
ZWS 736,10 €
Ust. 139,86 €
ZWS 875,96 €
zzgl. GK gem. Nr. 1211 GKG (1,0) 97,00 €
= Gesamtbetrag 972,96 €

Ist das jetzt korrekt so?
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Tigerle
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#23

03.06.2013, 17:34

Ich würde sagen, das passt so. Die einzelnen Beträge habe ich jetzt nicht nachgerechnet.
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#24

03.06.2013, 21:37

Super. Danke!! :wink1
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SonicEvil
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#25

05.06.2013, 11:17

So Leut, jetzt hab ich nen konkreten Fall mal auf dem Schreibtisch liegen:

Endurteil - wir vertreten Kläger - wir haben eingeklagt 2.197,17 €

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 352,43 Euro zu zahlen.
2. Die Bekl. werden ferner als Gesamtschu. verurteilt, vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 68,48 € zu bezahlen.
3. Im übrigen wird Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten trägt der Kläger 83/100, die Beklagten tragen 17/100.

Jetzt müsste mein KAA dann doch - wie ich ja jetzt gelernt habe - wie folgt aussehen:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 2.197,17 € 209,30 €
abzüglich Anrechnung der Geschäftsgebühr (68,48 € / 2) - 34,24 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 aus 2.197,17 € 193,20 €

Summe 368,26 €

Richtig???
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Liesel
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#26

05.06.2013, 11:27

Wie setzt sich denn der Betrag von 68,48 Euro zusammen?
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#27

05.06.2013, 11:36

Hmm... gute Frage... wurde halt so ausgeurteilt von der guten Richterin...
Eingeklagt waren vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 403,82 € zzgl. Zinsen...

Also die zugesprochenen vorgerichtlichen Gebühren in Höhe von 68,48 € entsprechen (in etwa) 17/100, also der Kostenverteilung in Ziffer 4.)
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#28

05.06.2013, 15:05

Na ja, in den 68,48 sind doch sicher auch Auslagen und Ust. mit drin.
Deshalb kannst du den Betrag jetzt nicht einfach durch 2 teilen. Da rechnest du dann ja zu viel an.

Mich persönlich wurde erstmal interessieren wie sich die ursprünglich eingeklagten 403,82 € überhaupt zusammensetzen.
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#29

05.06.2013, 15:41

achso, ja stimmt... hab ich verpeilt...

Hier die Aufstellung der eingeklagten vorgerichtlichen Gebühren:

Gegenstandswert: 3.874,35 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 318,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 338,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 64,32 €
Gesamtbetrag 402,82 €


So, jetzt nehm ich von den Netto-Gebühren (ohne Auslagen und Mwst) 17/100 = 54,15 € und hiervon die Hälfte = 27,07 € und rechne des jetzt auf die Verfahrensgebühr an?

Richtig?
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#30

05.06.2013, 16:07

Jup, so würde ich das machen.
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