boah leck... wie kann denn so was an mir vorbeigegangen sein (und des seit vier Jahren...) ...
und geh in die Ecke mich schämen...
Kostenausgleichsantrag Anrechnung GG
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Ja, Tigerle stimmt... hatte ich mir falsch auf nen Zettel notiert. die 291,31 € sind 2/3.
Ach verdammt.. also nochmal durchrechnen.
Aber das Prinzip an sich ist so korrekt, oder?
Ich muss halt nur mit dem richtigen Bruch rechnen...
Ach verdammt.. also nochmal durchrechnen.
Aber das Prinzip an sich ist so korrekt, oder?
Ich muss halt nur mit dem richtigen Bruch rechnen...
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sorry, aber ich kann nicht nachvollziehen, daß man sowas innerhalb der doch enormen Zeit nicht mitbekommen kann.....Vor allem war doch die Anrechnungsproblematik schon häufig Thema hier.SonicEvil hat geschrieben:... ist da jemand geschockt über meine Unkenntnis oder hört das hier noch jemand zum ersten Mal...
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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... ich stimme dir zu... ich kann es auch nicht nachvollziehen...
Nur noch mal zum Verständnis:
Wenn ich beispielsweise ne Geschäftsgebühr in Höhe von 1.000,00 € einklag und dann nen Vergleich gerichtlich abschließe und der Beklagte sich verpflichtet auf die vorgerichtlichen Gebühren 300,00 € zu zahlen, sieht dann der KAA wie folgt aus:
1,3 Verfahrensgebühr
abzüglich Anrechnung Geschäftsgebühr 300,00 €
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
oder wie?
Nur noch mal zum Verständnis:
Wenn ich beispielsweise ne Geschäftsgebühr in Höhe von 1.000,00 € einklag und dann nen Vergleich gerichtlich abschließe und der Beklagte sich verpflichtet auf die vorgerichtlichen Gebühren 300,00 € zu zahlen, sieht dann der KAA wie folgt aus:
1,3 Verfahrensgebühr
abzüglich Anrechnung Geschäftsgebühr 300,00 €
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
oder wie?
wenn die 1000 eine ganze GG sind, und du nur 300 bekommst, dann wird die hälfte, also 150 angerechnet.
- Liesel
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Betrifft aber nur die Kostenfestsetzung.
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Ja, des ist soweit klar. der Mdt. kriegt ganz normal die Schlussrechnung mit der "vollen" Anrechnung zugeschickt...
Bislang hat bei mir die Abrechnung an Mdt. und der Kostenfestsetzungs- bzw. Kostenausgleichungsantrag immer nahezu identisch ausgesehen, zumindest hinsichtlich der Anrechnung der Geschäftsgebühr...
Oh Gott... des darf man ja gar keinen erzählen...
Aber jetzt sag fei bitte net, dass sich des mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wieder ändert...
Bislang hat bei mir die Abrechnung an Mdt. und der Kostenfestsetzungs- bzw. Kostenausgleichungsantrag immer nahezu identisch ausgesehen, zumindest hinsichtlich der Anrechnung der Geschäftsgebühr...
Oh Gott... des darf man ja gar keinen erzählen...
Aber jetzt sag fei bitte net, dass sich des mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wieder ändert...