Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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A13
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#1

29.05.2013, 16:25

Hallo zusammen,

ich hab mal eine kurze Frage. Unserem Mandanten (Kläger) wurde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Vgl: Beweisaufnahmekosten trägt unser Mandant, die Kosten des Vergleiches und des Rechtsstreits trägt unser Mandant zu 91 % und die Gegenseite zu 9 %.

Jetzt möchte er gern wissen, ob das für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Kosten da noch auf ihn zukommen würden.

Habe jetzt folgende Berechnung erstellt:

Wir könnten an Gebühren verlangen:
1,6 erhöhte VG, 1,2 TG, 1,0 EG, PTP und Ust. = 2.945,01 €

Die Gegenseite könnte verlangen:
1,3 VG, 12 TG, 1,0 EG, PTP und Ust.= 2.714,39 €

Wir tragen von unseren Kosten 91 % = 2.679,96 €
und die Gegenseite 9 % = 265,05€

Wir tragen von den Kosten der Gegenseite 91 % = 2.470,09 €
und die Gegenseite 9 % = 244,30 €

Dann habe ich die 265,05 € von den 2.470,09 € abgezogen. Verbleiben demnach 2.205,04 €.

Nur bei den Gerichtskosten bin ich mir nicht so sicher. 3,0 GK hat unser Mandant bereits bezahlt. Durch Vgl. verringert sich die Gebühr ja auf 1,0 (288,00 €)und diese würde ich jetzt auch wieder quoteln. Also 91 % (262,08 €) und die Gegenseite 9 % (25,92 €). Und diese 9 % würde ich noch von dem verbleibenden oben genannten Betrag in Höhe von 2.205,04 € abziehen. Demnach also 2.179,12 €.

Unser Mandant hätte demnach noch 2.179,12 € noch an die Gegenseite dann zu zahlen. Stimmt das so?


Ganz lieben Dank.

A13
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Anahid
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#2

29.05.2013, 17:44

Ja, ist richtig. Wobei ich mir jetzt nicht die Mühe gemacht habe, Deine Zahlen zu überprüfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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A13
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#3

31.05.2013, 11:44

Jo, also ich hab das alles Brutto gemacht und dann ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass die Gegenseite vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hab jetzt alles nochmal mit den Nettobeträgen gemacht ... Frage ist nur wie sich das jetzt mit dem Umsatzsteuerbetrag unsererseits verhält ... Oder denke ich da irgendwie viel zu schwer?

Liebe Grüße
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SonicEvil
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#4

31.05.2013, 11:50

vergesse nicht auf eventuelle Sachverständigenkosten hinzuweisen, welche gegebenenfalls von der Gegenseite als Vorschuss eingezahlt wurden...
sonst steigt der Mandant einen aufs Dach...
gkutes

#5

31.05.2013, 12:28

Vgl: Beweisaufnahmekosten trägt unser Mandant
sind damit die Sachverständigenkosten (was ja Gerichtskosten im Verfahren sind) gemeint? Seid ihr noch im selbstständigen Beweisverfahren? Oder ging ein solches voraus?
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#6

03.06.2013, 10:57

Wenn Dein Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann musst Du für Eure Kosten die MwSt mit reinrechnen. Die fällt schließlich mit ins Kostenrisiko.
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