Terminsvertretung/Gebühren etc.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lisanne
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 30.11.2010, 13:31
Software: Advolux

#1

29.05.2013, 12:42

Hallöchen Ihr Lieben,

wir waren außergerichtlich tätig, haben Klage eingereicht. Beklagter hat Notfrist versäumt = VU.
Bis dahin ist alles klar. KfA gestellt und zwar: 1,3 VG, abzüglich 0,65 GG + 0,5 TG nach 3105 VV. So weit so gut.

Beklagter hat sodann Einspruch eingelegt, es wurde ein Termin anberaumt. Zu dem haben wir auch noch einen Terminsvertreter beauftragt, für uns diesen Termin wahrzunehmen...
Es ist sodann ein 2. VU ergangen.

Nun muss ich einen zweiten KfA machen. Muss ich jetzt eine 0,65 VG nehmen (für den TV) und dann noch eine 0,5 TG?

Ich danke für Hilfe.

Viele Grüße,
Lisanne
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch) :-)
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

29.05.2013, 12:54

Es entsteht in jedem Fall durch den zweiten Termin eine 1,2 TG, da Nr. 3105 VV nur auf die "Wahrnehmung EINES Termins" ausgerichtet ist. Es sind aber zwei Termine angefallen, also auch eine 1,2 TG
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Lisanne
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 30.11.2010, 13:31
Software: Advolux

#3

29.05.2013, 12:56

Macht es sonst Sinn, den ersten KfA zurückzunehmen und dann einen neuen zu machen á
1,3 VG 3100
-0,65 GG
1,2 TG

?

Oder soll ich jetzt einen 2. KfA machen, in welchem ich Bezug nehme auf den 1. KfA und dann eine 1,2 in Ansatz bringen?
Ich tue mich grade mit Formsachen schwer, wie man merkt...
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch) :-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

29.05.2013, 12:59

Was ist denn mit den Gebühren des TV? Was habt Ihr da für eine Regelung getroffen? Ein guter Beitrag hierzu findet sich übrigens hier im Forum von Profi http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=64771&start=10

Ansonsten: Du kannst den 2. KFA so stellen abzgl. bereits mit KFA vom .... beantragter 0,5 TG. Zurücknehmen des 1. KFA auf keinen Fall wegen der Zinsen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#5

29.05.2013, 13:00

Kann man den ersten KFA nicht abändern lassen? Ich bin da auch nicht so bewandert... :(
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Lisanne
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 30.11.2010, 13:31
Software: Advolux

#6

29.05.2013, 13:10

Also mit dem TV haben wir nur vereinbart, dass wir ihm eine bestimmte Summe pauschal zahlen... 250 € waren das. Der TV hatte aber auch nur die Aufgabe, den Erlass des 2. VU zu beantragen...
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch) :-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

29.05.2013, 13:16

Okay....dann mach jetzt einen KFA in den Du nur die 1,2 TG ./. bereits beantragter 0,5 TG reinnimmst. Keine VG, keine Anrechnung (ist ja schon im ersten KFA drin).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lisanne
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 30.11.2010, 13:31
Software: Advolux

#8

29.05.2013, 14:23

Aber wieso genau?
Ich stehe komplett auf dem Schlauch...
Mein Chef meinte grade, die Kostenrechnung vom TV, die wir ihm auch schon bezahlt haben, muss als Anlage beigefügt werden und eine Position im zweiten KfA bekommen. Er meint auch, dass wir eine komplette 1,2 in Ansatz bringen sollen und die 0,5 aus dem ersten KfA nicht abziehen sollen..
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch) :-)
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#9

29.05.2013, 14:28

Warum die 1,2 TG anfällt ist klar aber du kannst ja nicht noch eine zusätzliche 0,5 TG abrechnen das geht nicht...

Deshalb versteh ich auch nicht wieso du die 0,5 TG aus dem ersten KFA in Abzug bringen sollst, dann bliebe euch ja nur noch ein 0,7 TG und das ist doch nicht richtig oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Lisanne
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 30.11.2010, 13:31
Software: Advolux

#10

29.05.2013, 14:31

Ich schreibe jetzt einfach in dem 2. KfA eine 1,2 Terminsgebühr rein...
Die 0,5 TG aus dem 1. KfA gilt ja für das 1. VU.
Und kann ich dann trotzdem die RNG vom TV mit einreichen und als Position aufführen?
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch) :-)
Antworten