Räumungsantrag und Antrag auf Abnahme der eV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lisa1902
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#1

28.05.2013, 12:07

Hallihallo...wenn man einen Räumungsantrag mit Abnahme der eV machen möchte, berechnet man doch 2 mal die 3309 und 2 mal Auslagen oder? :?
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
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pippilotta1512
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#2

28.05.2013, 13:05

Ohne jetzt mit rechtlichen Hintergründen dienen zu können - Ja. Sind doch zwei verschiedene Sachen, die meiner Meinung nach jeweils eine Gebühr auslösen.
lisa1902
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#3

28.05.2013, 13:26

ja meine ich nämlich auch...danke
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