eine Angelegenheit im Sinne des Gesetzes? Erhöhung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lucy1510
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#1

23.05.2013, 16:11

Hallo Ihr Lieben,

unsere beiden Mandantinnen sind von der StädteRegion wegen Eltern-UH verklagt worden. Es wurde beantragt, dass jede Partei gesondert - also nicht gesamtschuldnerisch - Betrag x zahlen soll.

Würdet Ihr sagen, dass es sich um eine Angelegenheit (also eine Abrechnung mit Erhöhung) oder um zwei getrennte Abrechnungen handelt?

Bin mir da unschlüssig.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#2

23.05.2013, 16:37

Sind das Schwestern? Getrennte Abrechnung, denke ich. Müssten doch auch zwei Klagen sein.
AgentJ
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#3

23.05.2013, 18:18

Ich würde ebenfalls gesondert abrechnen.
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lucy1510
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#4

24.05.2013, 09:22

Ja, sind Schwestern. Es ist eine Klageschrift gemacht worden, die natürlich beiden getrennt zugestellt wurde; im Rubrum angegeben Beklagte zu 1. und Beklagte zu 2.. Wie schon gesagt, der Anspruch wird nicht gesamtschuldnerisch geltend gemacht, sondern getrennt.
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#5

26.05.2013, 23:12

Dann musst Du doch die Gegenstandswerte addieren, wenn Ihr beide in einem gemeinsamen Verfahren vertretet.
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lucy1510
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#6

27.05.2013, 15:41

Sorry, aber ich bin jetzt verwirrt. Muss ich jetzt die Gegenstandswerte addieren oder getrennt abrechnen? :abdreh
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#7

27.05.2013, 15:43

SW addieren.
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#8

27.05.2013, 15:44

:thx
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