Abrechnung Arbeitsrecht - ggü Mdtin???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Michaela_R
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#11

21.05.2013, 16:17

Heißt das nicht aber eigentlich, dass jeder seine Anwaltskosten selbst zu tragen hat? Gerade im Arbeitsrecht muss doch jede Partei die Anwaltskosten für sich selbst zahlen. Oder irre ich mich jetzt total?!
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Frau Cindy
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#12

21.05.2013, 16:21

Birne hat geschrieben:Im Vergleich heißt es ja "Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"! Da mache ich jetzt also nur einen einfachen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO!?
Hat der Mandant denn überhaupt GK vorgeschossen? Ich glaube, im ArbR werden die doch erst im Nachhinein angefordert oder? :kopfkratz Ergo, nichts zum Ausgleichen da.
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dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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Birne
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#13

21.05.2013, 16:26

Michaela_R hat geschrieben:Heißt das nicht aber eigentlich, dass jeder seine Anwaltskosten selbst zu tragen hat? Gerade im Arbeitsrecht muss doch jede Partei die Anwaltskosten für sich selbst zahlen. Oder irre ich mich jetzt total?!
:dito Eigentlich dachte ich mir das ja auch so die ganze Zeit!

Und wie Frau Cindy schreibt, werden die GK ja nach Beendigung des Verfahrens wohl erst angefordert.

Im Nachhinein weiß ich auch nicht, was da meine Chefin mit Abrechnung will. :ka Im Endeffekt brauch ich doch bloß einen Zweizeiler schreiben und um Kostenausgleich der GK bitten. Oder soll ich das ggü der Mdtin abrechnen? :kopfkratz
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#14

21.05.2013, 16:28

Eure RA-Gebühren musst du schon gegenüber der Mandantin abrechnen.
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Liesel
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#15

21.05.2013, 16:31

12a Arbeitsgerichtsgesetz

Birne, ich würde hier aber auch SW-Festsetzung beantragen. Sieht nach einem Mehrvergleich aus. :wink:
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#16

21.05.2013, 16:38

:zustimm
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die Wahrheit der Hafen

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#17

21.05.2013, 16:44

Merciii :knutsch
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#18

21.05.2013, 16:51

Birne hat geschrieben:Im Endeffekt brauch ich doch bloß einen Zweizeiler schreiben und um Kostenausgleich der GK bitten. Oder soll ich das ggü der Mdtin abrechnen? :kopfkratz
Nur mal für mich um das zu kapieren ... mag sein, dass ich da jetzt was verwechsle, aber ist es im Arbeitsrecht nicht so, dass Gerichtskosten nur bei einem Urteil anfallen und bei einem Vergleich keine GK zu zahlen sind? Dann brauchst du ja auch keinen Kostenausgleich.

Ich meine, dass in diesem Fall nur die Rechnung an die Mandantin bleibt. (Und dafür würde ich auch, wie hier schon viele geschrieben haben, Streitwertfestsetzung beantragen.)
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#19

22.05.2013, 10:01

Dem bisher Geschriebenen - also keine Kostenausgleichung o.ä., ggfls. Streitwertfestsetzung, Abrechnung nur ggü Mdt - stimme ich auch zu.

Aaaaber... Wenn die Anwältin sagt, es bleibt bei den 495,-EUR, dann geh ich mal schwer davon aus, dass sie sehr wohl weiß, dass der Gegenstandswert höher festgesetzt werden würde, aber diese möglichen Mehrkosten vielleicht dem Mandanten einfach nicht "aufdrücken" will.
Bei einer Arbeitsrechtssache mit so einem mickrigen Vergleichsbetrag bleibt ja sonst nach Abzug der Gebühren kaum noch was für den Mandanten übrig - da kann man ja auch mal etwas "mandantenökonomisch" denken.

;-)
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Birne
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#20

22.05.2013, 10:54

Danke auch für eure Antworten Kikki-Fee und kaffeefreund *Kaffeerüberschieb* 8)

Ich werde den Vorgang nochmal mit der Chefin bereden, aber ich denke auch wie du kaffeefreund, dass der Mdtin nicht all zu viel "aufgebürgte werden soll.
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