Bußgeldangelegenheit - Akteneinsicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Linda 93
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#1

19.05.2013, 09:40

Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:) Auf Arbeit haben wir in einer Bußgeldangelegenheit Akteneinsicht beantragt. Nun haben wir die Akte von der Polizei erhalten und ich soll abrechnen. Habt ihr eine Ahnung nach was ich abrechnen soll?
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#2

21.05.2013, 09:07

Wie ist das Verfahren denn ausgegangen?

Kleiner Tipp: Guck mal in Teil 5 des RVG ;)
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#3

22.05.2013, 09:30

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass die Verkehrssicherheit seines LKW durch die Ladung beeinträchtigt wurde, daraufhin hat er einen Bußgeldbescheid bekommen mit Zahlungsaufforderung des Betrages in Höhe von 293,50 EUR. Und wir haben Akteneinsicht beantragt. Ich weiß aber leider nicht welche Gebühr ich nehmen soll, weil ich mich in Bußgeldangelegenheiten nicht so auskenne.
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#4

22.05.2013, 09:32

Schon mal in Teil 5 des RVG geschaut?
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#5

22.05.2013, 09:36

Ja würdet Ihr eine Grundgebühr nach 5100 VV RVG abrechnen?
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#6

22.05.2013, 09:44

5100 auf jeden Fall.

Was habt ihr denn noch gemacht? Ist die Sache schon abgeschlossen?
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#7

22.05.2013, 09:48

Ne haben bislang nur Akteneinsicht beantragt.
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#8

22.05.2013, 09:50

Habt ihr gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt?!
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#9

22.05.2013, 09:51

Ne auch noch nicht.
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#10

22.05.2013, 09:52

Ich soll erstmal nur eine Kostenvorschussrechnung erstellen daher würde ich erstmal nur die Grundgebühr nach 5100 reinnehmen
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