hey leute,
ich habe ein Problem.
Wir haben eine Unfallsache bearbeitet. Wir haben die Sache zu 80 % gewonnen.
Also Urteil: Die kosten des Rechstreits trägt der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
Der Mandant ist rechtsschutzversichert mit einem Selbstbehalt in Höhe von 100 €
Wie sieht das jetzt mit dem Selbstbehalt aus? bekommt der mandant jetzt nur 80 % davon zurück? oder gibt es da eine regelung?
Chefin und ich wissen beide nicht weiter.
Danke schon mal für eure Hilfe ...
busssssi Sassi <3
Selbstbehalt bei kostenaufteilung?????
- MissMilchkaffee
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 05.03.2009, 20:24
- Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin u. ReFa
- Software: WinMacs
- Wohnort: Kreis LB
Hallo,
fast das gleiche Problem hatte ich vor ein paar Tagen auch und ich hab hier Folgendes über die Suchfunktion gefunden:
selbstbeteiligung bei Kostenquotelung
Hoffe es hilft dir auch!
Achtung, der in dem Burhoff-Link zitierte § 67 VVG ist aus der alten Gesetzesfassung.
Seit 01.01.2008 ist der „Übergang von Ersatzansprüchen“ in § 86 VVG neue Fassung geregelt!
Grüße
MissMilchkaffee
fast das gleiche Problem hatte ich vor ein paar Tagen auch und ich hab hier Folgendes über die Suchfunktion gefunden:
selbstbeteiligung bei Kostenquotelung
Hoffe es hilft dir auch!
Achtung, der in dem Burhoff-Link zitierte § 67 VVG ist aus der alten Gesetzesfassung.
Seit 01.01.2008 ist der „Übergang von Ersatzansprüchen“ in § 86 VVG neue Fassung geregelt!
Grüße
MissMilchkaffee
- MissMilchkaffee
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 05.03.2009, 20:24
- Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin u. ReFa
- Software: WinMacs
- Wohnort: Kreis LB
Gerne
Viele Grüße
MissMilchkaffee
MissMilchkaffee