Selbstbehalt bei kostenaufteilung?????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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McTeddyx3
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#1

15.05.2013, 15:38

hey leute,

ich habe ein Problem.
Wir haben eine Unfallsache bearbeitet. Wir haben die Sache zu 80 % gewonnen.

Also Urteil: Die kosten des Rechstreits trägt der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

Der Mandant ist rechtsschutzversichert mit einem Selbstbehalt in Höhe von 100 €

Wie sieht das jetzt mit dem Selbstbehalt aus? bekommt der mandant jetzt nur 80 % davon zurück? oder gibt es da eine regelung?

Chefin und ich wissen beide nicht weiter.

Danke schon mal für eure Hilfe :)...

busssssi Sassi <3 :wink1
ich putz' hier nur
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MissMilchkaffee
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#2

15.05.2013, 15:43

Hallo,

fast das gleiche Problem hatte ich vor ein paar Tagen auch :lol: und ich hab hier Folgendes über die Suchfunktion gefunden:
selbstbeteiligung bei Kostenquotelung
Hoffe es hilft dir auch!

Achtung, der in dem Burhoff-Link zitierte § 67 VVG ist aus der alten Gesetzesfassung.
Seit 01.01.2008 ist der „Übergang von Ersatzansprüchen“ in § 86 VVG neue Fassung geregelt!

Grüße
MissMilchkaffee
McTeddyx3
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#3

15.05.2013, 15:53

haha ich bin auf das wort "quotelung" nicht gekommen, deswegen hab ich wahrscheinlich nichts gefunden. :)

vielen vieeeeeeelen dank :))))))
ich putz' hier nur
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MissMilchkaffee
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#4

16.05.2013, 11:04

Gerne :wink1
Viele Grüße
MissMilchkaffee
:wink1
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