Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jolanta
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#1

13.05.2013, 15:06

Hallo ihr lieben,

ich war jetzt 3 Wochen krank und irgendwie komme ich mit der Rechnung nicht zurecht :cry: Ich habe wieder ein Vergleich zu abrechnen..

Scheidung: 9807 €
Versorgungsausgleich: 7846 €
Vergleichswert: 5344 € (welcher sich aus 3.144 € /Kindesunterhalt, 1.200 € Ehegattenunterhalt sowie weiteren Vereinbarungen 1.000 € zusammensezt) Jetzt verstehe ich nicht, soll ich nur:

1,3 aus 22.997 €
0,8 aus 5344 €
1,2 aus 17.653 €
1,0 aus ....ich weiß es wirklich nicht mehr :-(( meine Kopf ist noch so leer. Könnte mich jemand auf der Spur wieder bringen?
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Liesel
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#2

13.05.2013, 15:28

1,3 VG aus 17.653,00
0,8 VG aus 5.344,00
1,2 TG aus 22.997,00 (sofern über den Vergleichsinhalt erörtert wurde, wenn nicht, dann TG aus 17.653,00)
1,5 EG aus 5.344,00
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#3

13.05.2013, 15:38

Vielen dank!

Warum 1,5 aus 5.344 ? wenn das protokolliert wurde?
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#4

13.05.2013, 15:45

Wie das mit dem Streitwert in Familiensachen ist, weiß ich nicht, aber wenn man die einzelnen Werte zusammenrechnen muss würde ich wie folgt abrechnen:

1,3 aus 22.997 €
0,8 aus 5.344 €
Abgleich nach § 15 III RVG
1,2 aus 22.997 €
1,0 aus 17.653 €
1,5 aus 5.344 €
Abgleich nach § 15 III RVG
PTE
USt
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Liesel
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#5

13.05.2013, 15:54

Anhängig Scheidung und VA = SW insgesamt 17.653,00 Euro

Aus diesem SW ist keine EG entstanden (hinsichtlich Scheidung kann NIE eine EG entstehen).

Hinsichtlich des festgesetzten SW für den Vergleich gehe ich davon aus, daß das alles nicht anhängige Ansprüche betrifft. Daher hieraus die 0,8 VG (ggf. Zusammenrechnung der SW für TG - siehe oben) und 1,5 EG nach 1000.

1,3 VG und 0,8 VG - Abgleich nach 15 III
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#6

13.05.2013, 15:54

Die Angelegenheiten, über die sich geeinigt wurde, schienen nicht anhängig gewesen zu sein. Die EG entsteht daher als 1,5.
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#7

13.05.2013, 15:56

Ich war schon wieder zu langsam. Ich sollte mal zwischendurch laden, wenn ich die Seiten länger offen habe :oops:
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#8

13.05.2013, 15:57

MAcht irgendwie Sinn...bin nicht so firm im Familienrecht :( Aber man lernt ja immer dazu
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#9

13.05.2013, 15:58

Liesel hat geschrieben:Anhängig Scheidung und VA = SW insgesamt 17.653,00 Euro

Aus diesem SW ist keine EG entstanden (hinsichtlich Scheidung kann NIE eine EG entstehen).

Hinsichtlich des festgesetzten SW für den Vergleich gehe ich davon aus, daß das alles nicht anhängige Ansprüche betrifft. Daher hieraus die 0,8 VG (ggf. Zusammenrechnung der SW für TG - siehe oben) und 1,5 EG nach 1000.

1,3 VG und 0,8 VG - Abgleich nach 15 III
Ach ok...stimmt´s jetzt verstehe ich ..vielen lieben Dank!!
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