Nachfestsetzung bei KFB
Verfasst: 08.05.2013, 13:01
Stehe gerade auf der Leitung:
Urteil ergangen. Kostenausgleichsverfahren. Alle haben Liquidation eingereicht. KFB wurde erlassen und zugestellt am 04.04.13. Mandant hat auch bezalt.
Jetzt kommt von der Gegenseite (denen im Antrag schon die Reisekosten abgesetzt wurde) ein neuer KFA mit dem Antrag "nachfestzusetzen". Sie haben vergessen, die Gebühr nach 1008 mit aufzunehmen (weiterer Auftraggeber) und wollen das noch nachfestsetzen lassen. (66 €).
Ich habe jetzt überlegt, dass das eigentlich doch gar nicht mehr geht. Hätte er nicht innerhalb der Frist "Erinnerung" einlegen müssen???????? oder geht das
Urteil ergangen. Kostenausgleichsverfahren. Alle haben Liquidation eingereicht. KFB wurde erlassen und zugestellt am 04.04.13. Mandant hat auch bezalt.
Jetzt kommt von der Gegenseite (denen im Antrag schon die Reisekosten abgesetzt wurde) ein neuer KFA mit dem Antrag "nachfestzusetzen". Sie haben vergessen, die Gebühr nach 1008 mit aufzunehmen (weiterer Auftraggeber) und wollen das noch nachfestsetzen lassen. (66 €).
Ich habe jetzt überlegt, dass das eigentlich doch gar nicht mehr geht. Hätte er nicht innerhalb der Frist "Erinnerung" einlegen müssen???????? oder geht das