Welche Gebühr für "Unterlagen mal angeguckt"?
Verfasst: 07.05.2013, 09:58
Hallo ihr Lieben!
Unser Anwalt hat von einem Mandanten per E-Mail Unterlagen zugeschickt bekommen, anhand derer er immobilienrechtlich etwas einschätzen sollte. Aussage unseres Anwaltes: "Joa... ich hab mir das alles angeguckt und durchgelesen und jetzt will der Mandant doch nicht mehr."
Frage: Kann man da überhaupt irgendwas abrechnen?
Ein bisschen Zeit hat er ja immerhin damit verbracht. Wir haben eine Akte angelegt, mit dem Mandanten natürlich auch kommuniziert. Aber eine Beratung hat auch nicht stattgefunden.
Es gibt da doch so eine 30 Euro Beratungsgebühr, 2501 VV?
Oder eine kleine 2100 VV, auch wenn keine Erfolgsaussicht eines "Rechtsmittels" geprüft wurde?
Oder 0,5 Geschäftsgebühr einfach nehmen? Oder ist das zu dreist?
Vielleicht denke ich zu kompliziert, Hilfe bitte
Unser Anwalt hat von einem Mandanten per E-Mail Unterlagen zugeschickt bekommen, anhand derer er immobilienrechtlich etwas einschätzen sollte. Aussage unseres Anwaltes: "Joa... ich hab mir das alles angeguckt und durchgelesen und jetzt will der Mandant doch nicht mehr."
Frage: Kann man da überhaupt irgendwas abrechnen?
Ein bisschen Zeit hat er ja immerhin damit verbracht. Wir haben eine Akte angelegt, mit dem Mandanten natürlich auch kommuniziert. Aber eine Beratung hat auch nicht stattgefunden.
Es gibt da doch so eine 30 Euro Beratungsgebühr, 2501 VV?
Oder eine kleine 2100 VV, auch wenn keine Erfolgsaussicht eines "Rechtsmittels" geprüft wurde?
Oder 0,5 Geschäftsgebühr einfach nehmen? Oder ist das zu dreist?
Vielleicht denke ich zu kompliziert, Hilfe bitte