Welche Gebühr für "Unterlagen mal angeguckt"?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#1

07.05.2013, 09:58

Hallo ihr Lieben!

Unser Anwalt hat von einem Mandanten per E-Mail Unterlagen zugeschickt bekommen, anhand derer er immobilienrechtlich etwas einschätzen sollte. Aussage unseres Anwaltes: "Joa... ich hab mir das alles angeguckt und durchgelesen und jetzt will der Mandant doch nicht mehr."

Frage: Kann man da überhaupt irgendwas abrechnen?

Ein bisschen Zeit hat er ja immerhin damit verbracht. Wir haben eine Akte angelegt, mit dem Mandanten natürlich auch kommuniziert. Aber eine Beratung hat auch nicht stattgefunden.

Es gibt da doch so eine 30 Euro Beratungsgebühr, 2501 VV?

Oder eine kleine 2100 VV, auch wenn keine Erfolgsaussicht eines "Rechtsmittels" geprüft wurde?

Oder 0,5 Geschäftsgebühr einfach nehmen? Oder ist das zu dreist?

Vielleicht denke ich zu kompliziert, Hilfe bitte :)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

07.05.2013, 10:14

Du kannst ja gem. § 34 RVG eine pauschale Beratungsgebühr bis zu 190,00 Euro abrechnen. Du könntest jetzt z.B. 50,00 Euro zzgl. MWSt abrechnen. Du musst ja nicht die vollen 190,00 Euro nehmen. Hängt ganz von euch ab.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#3

07.05.2013, 10:20

Oh, an die hatte ich gar nicht gedacht. Sonst haben wir hier irgendwie nur Sonderfälle mit mehreren Instanzen und das ist alles immer so kompliziert, dass mir das jetzt wohl zu simpel war ;) Hab die Gebühr auch selber noch nie verwendet, vielleicht deshalb. Danke fürs Draufschubsen!
Antworten