mehrere Zwangsgeldanträge Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Magdalene
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#1

06.05.2013, 17:54

Ich stehe grade total auf dem Schlauch.
Mdt. hat mit Gegn. einen Vergleich geschlossen.
Gegner hat nunmehr mehrere Zwangsgeld/Zwangshaft-Verfahren eingeleitet, da unser Mandant gegen diesen Vergleich verstoßen hat.
Wir haben für die Verteidigung gegen sämtliche Anträge VKH beantragt und diese auch abgerechnet.

Nun teilt das Amtsgericht mit, dass es sich dabei um eine gebührenrechtliche Angelegenheit handeln soll (vgl. Müller-Rabe in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt 19 AUflage VV 3309 Rdnr 306). und wir den weiteren (mittlerweile 3.) Vergütungsantrag zurücknehmen sollen.

Wie seht ihr das?

Im Prinzip kann die Gegenseite wg. der Verstöße noch etliche Zwangsgeldanträge stellen, bekommen wir die dann tatsächlich alle nicht vergütet?
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Anahid
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#2

07.05.2013, 08:45

Wenn das mehrere Verfahren sind, dann entsteht für jedes Verfahren die Gebühr. Deine Zitatstelle sagt ja nur aus, dass die Verfahrensgebühr nicht nochmal entsteht, wenn die Gebühr vorher schon für die Androhung der Ordnungsmaßnahme entstanden ist. So wie Dein Sachvortrag ist, gibt es aber mehrere Anträge.
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