Anrechnung der Beratungsgebühr - Hilfe stehe auf der Leitung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sugar88
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#1

06.05.2013, 10:05

Liebe Kolleginnen,

ich habe eine wirklich blöde Frage, aber ich stehe gerade so ziemlich heftig auf der Leitung:

Wir haben Mandantin familienrechtlich im Zuge einer Trennung beraten.

Danach musste dann so einiges außergerichtliches geklärt werden.

ich soll nun abrechnen, eben die Beratung und außergerichtlich.

Jetzt stehe ich gerade mal wieder ganz schön auf der Leitung wegen der Anrechnung.

Die Anrechnung erfolgt doch unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurde oder auch nicht.

Würde das dann auch bedeuten, wenn Mandantin die Beratung schon gezahlt hat und ich abschließend abrechne, dass die Beratungsgebühr anrechne und dann das was die Mandantin schon gezahlt hat abziehe, ???

also was ich meine:

Wenn Mandantin schon gezahlt hat, dann die 190 zwar anrechnen, aber unterm Strich nich noch zusätzlich das abziehen, was Mandantin gezahlt hat.
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Liesel
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#2

06.05.2013, 10:12

Wenn du nach der Anrechnung die Zahlung der Mandantin abziehst, verrechnest du das doch doppelt.
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#3

06.05.2013, 10:12

Richtig.....anrechnen, aber nicht abziehen. Denn dann würdest Du ja doppelt abziehen.
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#4

06.05.2013, 10:14

Doch, natürlich musst Du den gezahlten Betrag dann auch abziehen, sonst zahlt die Mandantin zu viel.

Beispiel:

Beratung 190,- EUR, Vertretung 300,- EUR; Beratung ist voll anzurechnen, der Gesamtrechnungsbetrag ist also 300,- EUR.

Wenn 190,- EUR schon gezahlt sind, müssen noch 110,- EUR gezahlt werden. Ziehst Du die 190,- EUR nicht ab, zahlt die Mandantin erst 190,- EUR und dann nochmal 300,- EUR. Ergebnis: Überzahlt.
sugar88
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#5

06.05.2013, 10:23

Es will nicht in meinen Kopf rein:

Ich rechne an, weil es die RVG vorgibt.

Aber ich rechne an und ziehe dann noch mal ab? Das ist für mich wie schon oben geschrieben von Anahid doppelt gemobbelt.

Also mhmmm ich rechne ab und Mandantin hat noch nicht gezahlt.

1. rechnung
Beratungsgebühr 226,10

2. Rechnung
Geschäftsgebühr
./. Anrechnung Beratungsgebühr 190 €

Summe insgesamt

Mandantin hat schon 226,10 gezahlt

Dann würde die Rechnung wie folgt aussehen?

Geschäftsgebühr
./. Anrechnung 190 €
Summe

und dann noch mal 226,10 € abziehen????
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#6

06.05.2013, 10:26

Wenn der Betrag schon gezahlt wurde, dann ist er auch abzuziehen. Die Beratungsgebühr fällt doch durch die Anrechnung quasi wieder weg, und es bleibt nur die Vertretungsrechnung stehen. Gezahlte Beträge musst Du darauf dann auch anrechnen, sonst entstehen am Ende ja doch beide Gebühren.
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#7

06.05.2013, 10:28

Mach das doch mal mit Zahlen und dann siehst Du, dass ausnahmsweise AB mal Unrecht hat :oops:

Also....Beratungsgebühr 190,00 € wurde bei Mandant bereits abgerechnet und auch bezahlt.

Jetzt kommt die Vertretung und Du musst die GG abrechnen.

AB´s Vorschlag wäre:

GG 300,00 €
./. Beratung 190,00
Summe 110,00 €
./. Zahlung 190,00 €
Guthaben Mandant 80,00 €

Da siehst Du schon, dass das wohl kaum sein kann.

Entsprechend wie Liesel und ich geschrieben haben:

GG 300,00 €
./. Beratung 190,00 €
zahlbar 110,00 €

Wenn Du die Anrechnung einer Gebühr vornimmst, musst Du selbstverständlich keine Zahlung mehr abziehen. Weil Du dann doppelt abziehst.
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#8

06.05.2013, 11:03

Nee, wieso.

Du ziehst die Beratung ab, Anahid. Das ist aber nicht "anrechnen". Anrechnen heisst doch, dass die Beratung in der Vertretung aufgeht. Wenn Du das vollständig schreibst, dann heisst es:

Beratung 190 EUR
Vertretung 300 EUR
- 190 EUR anzurechnen

Bleibt 300 EUR
Gezahlt 190 EUR
noch zu zahlen 110 EUR

Wennn Du natürlich die Beratung gar nicht abrechnest, dann musst Du sie auch nicht anrechnen.
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#10

06.05.2013, 11:21

Das nennt man klassisch aneinander vorbei geredet. :lol:

Ich bin davon ausgegangen, daß die Beratungsgebühr in der jetzigen Rechnung nicht nochmal mit aufgeführt wird, da diese ja bereits abgerechnet und gezahlt wurde.
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