Anrechnung der Beratungsgebühr - Hilfe stehe auf der Leitung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

06.05.2013, 11:35

Genau so hab ich das auch gesehen Liesel. Warum soll ich die Gebühr denn nochmal aufführen? Führt doch nur zu doppeltem Mehrwertsteuerausweis. Dann musst Du ja für die erste Rechnung auch noch eine Gutschrift erstellen, damit Du nicht doppelt mehrwertsteuerbelastet bis. Natürlich....wenn ich die Beratungsgebühr noch einmal anführe (über die ja bereits eine Rechnung existiert), dann muss ich anrechnen und abziehen (und Gutschrift erstellen).

Wenn ich aber nur die weiter entstandenen Gebühren, hier also die GG, abrechne, dann muss ich die Beratungsgebühr anrechnen und ziehe die natürlich nicht noch einmal ab.

Wie Liesel gesagt hat: klassisch aneinander vorbei geredet. Aber da sind wir ja grad groß drin wir zwei :wink:
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Adora Belle
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#12

06.05.2013, 12:08

Von Abrechnung war nicht die Rede, bloss das gezahlt wurde. :cowboy Aber zum Glück meinen wir ja dasselbe. Hoffentlich ist die Fragestellerin nicht schreiend davongelaufen inzwischen. :mrgreen:
sugar88
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#13

06.05.2013, 12:44

hahah nein die Fragestellerin ist nicht schreiend davongelaufen.

Ich habe eher Angst dass die tollen Antworterinnen (blödes Wort) schreiend davon laufen.

Also dann rechne ich wie folgt ab:

1. Rechnung
Beratungsgebühr

2. Rechnung
Geschäftsgebühr
./. Anrechnung Beratungsgebühr

Das dürfte richtig sein.


Und jetzt noch mal für Dummies ;-) wie mich hätte die Mandantin die Beratung bereits gezahlt dann würde die Schlussrechnung wie folgt aussehen?

Geschäftsgebühr
./. Anrechnung Beratungsgebühr

fertig, oder?
sugar88
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#14

06.05.2013, 12:45

hahah nein die Fragestellerin ist nicht schreiend davongelaufen.

Ich habe eher Angst dass die tollen Antworterinnen (blödes Wort) schreiend davon laufen.

Also dann rechne ich wie folgt ab:

1. Rechnung
Beratungsgebühr

2. Rechnung
Geschäftsgebühr
./. Anrechnung Beratungsgebühr

Das dürfte richtig sein.


Und jetzt noch mal für Dummies ;-) wie mich hätte die Mandantin die Beratung bereits gezahlt dann würde die Schlussrechnung wie folgt aussehen?

Geschäftsgebühr
./. Anrechnung Beratungsgebühr

fertig, oder?
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Anahid
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#15

06.05.2013, 12:55

Schreiend davongerannt :huch

31

Aber Deine Abrechnung ist richtig und hier wird keiner als Dummie verschrien. Jeder kann mal was nicht wissen oder ein Brett vorm Kopf haben :knutsch
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sugar88
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#16

06.05.2013, 13:08

Ich weiß ;-)
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lucy1510
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#17

25.11.2013, 10:48

Ich häng mich hier mal dran. Wir rechnen noch so selten nach den gesetzl. Gebühren ab, daher bin ich unsicher.

Die Anrechnung der Beratungsgebühr auf die GG ist o.k. und auch verständlich. Wir rechnen mit der RV ab. Habe eine Erstberatungsgebühr auf die GG angerechnet, die Mandantin hat aber bereits die SB in Höhe von 250,00 € an uns gezahlt. Nach der Anrechnung muss ich doch jetzt die Differenz zwischen der 226,10 € und der 250,00 €, also 23,90 € von der Rechnung abziehen. Ist das richtig so oder habe ich einen Denkfehler?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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