mehrere Mandanten
Verfasst: 05.05.2013, 13:25
Hallo alle zusammen,
ich bin leider etwas unsicher, was nachfolgenden Fall angeht:
Wir werden gegenüber einer Fluggesellschaft für zwei Mandanten, die aber aufgrund einer gemeinsamen Pauschalreise auch zusammen geflogen sind, eine Flugverspätung mit einem Betrag von jeweils 400,00 € (also insgesamt 800,00 €) geltend machen. Nun frage ich mich, wie ich das im gerichtlichen Mahnverfahren bzw. Gerichtsprozess abrechnen muss.
Bilde ich eine Summe und daraus dann die RVG-Kosten oder klage ich die Ansprüche getrennt ein, dementsprechend auch RVG-Berechnung für jeden Mandanten einzeln? Eigentlich besteht doch der Anspruch für jeden getrennt und der andere Mandant partizipiert nicht am Teil des anderen. Also würde ich es getrennt einklagen. Wiederum ist der Aufwand doch geringer, da es sich um den gleichen Sachverhalt handelt und wir auch außergerichtlich die Ansprüche bisher zusammen geltend gemacht haben. Gegenüber der gemeinsamen RS (Mandantin ist als Lebenspartnerin mitversichert) sind wir ja auch zur Schadensminderung verpflichtet.
Kann mir jemand helfen, damit ich hier nichts falsch mache? Ich danke euch schon mal für eure Mühen. LG
ich bin leider etwas unsicher, was nachfolgenden Fall angeht:
Wir werden gegenüber einer Fluggesellschaft für zwei Mandanten, die aber aufgrund einer gemeinsamen Pauschalreise auch zusammen geflogen sind, eine Flugverspätung mit einem Betrag von jeweils 400,00 € (also insgesamt 800,00 €) geltend machen. Nun frage ich mich, wie ich das im gerichtlichen Mahnverfahren bzw. Gerichtsprozess abrechnen muss.
Bilde ich eine Summe und daraus dann die RVG-Kosten oder klage ich die Ansprüche getrennt ein, dementsprechend auch RVG-Berechnung für jeden Mandanten einzeln? Eigentlich besteht doch der Anspruch für jeden getrennt und der andere Mandant partizipiert nicht am Teil des anderen. Also würde ich es getrennt einklagen. Wiederum ist der Aufwand doch geringer, da es sich um den gleichen Sachverhalt handelt und wir auch außergerichtlich die Ansprüche bisher zusammen geltend gemacht haben. Gegenüber der gemeinsamen RS (Mandantin ist als Lebenspartnerin mitversichert) sind wir ja auch zur Schadensminderung verpflichtet.
Kann mir jemand helfen, damit ich hier nichts falsch mache? Ich danke euch schon mal für eure Mühen. LG