Streitwert bei Schimmelbefall in Whg.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sari83
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#1

29.04.2013, 10:58

Hallo liebe Leute!

Ich benötige mal wieder eure Hilfe... :oops:

Folgender Sachverhalt:

Haben eine Mieterin vertreten, die in der Whg. starken Schimmelbefall und noch andere Mängel hatte. Außerdem wurde die letzte Nebenkostenabrechnung fehlerhaft erstellt, mein Chef wurde mit der Prüfung beauftragt.

Nun soll ich ggü. der RSV abrechnen. Und ich stehe auf dem Schlauch, was den Gegenstandswert betrifft. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob nicht ggf. zwei Abrechnungen erstellt werden müssten, 1 Mal für den Schimmel u. die Mängel in der Whg. und 1 Mal für die Prüfung der NKA? Liege ich da richtig?

Die Kaltmiete betrug 383,00 €.
Die (fehlerhafte) Nebenkostenabrechnung schloss mit einem Guthaben von 30,36 €.

Nach diversem Schriftverkehr hat der Vermieter das Guthaben aus der NKA auf 43,27 €.

Ich frage mich auch, ob eine Einigungsgebühr entstanden ist, weil:

Wir haben angeboten, dass unsere Mandantin vorzeitig auszieht. Der Vermieter hat hierauf erst sehr spät reagiert, so dass wir mitteilten, dass wir uns an das Angebot nicht mehr gebunden fühlen. Der Vermieter hat aber dann hierauf bestanden und unsere Mandantin ist dann doch ausgezogen. Einigungsgebühr?!

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mir helfen könnt!
Liebe Grüße,
Sari83
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Anahid
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#2

29.04.2013, 13:11

Für den Schimmelbefalle wäre wohl der Jahreswert der berechtigten Mietminderung anzusetzen. Hier kiommt es halt darauf an, wie gravierend der Schimmelbefall war, da die Mietminderung von 2 % bis 80 % gehen kann. Einheitliche Rechtsprechung gibt es da nicht.

Die weiteren Mängel müssten ebenfalls mit dem Wert einer Mängelbeseitigung angesetzt werden. Wenn Du beide nicht ermitteln kannst, dann würde ich den Auffangwert ansetzen. Bezüglich der Nebenkostenabrechnung ist m.E. die Differenz zwischen den beiden Abrechnungen maßgebend.

Ich bin nicht der Meinung, dass Du hier zwei Rechnungen machen kannst. Ihr wurdet mit der Durchsetzung beider Ansprüche beauftragt, also musst Du nach meiner Ansicht die Streitwerte zusammenzählen.

Bezüglich der Einigungsgebühr: Worin soll die liegen? Ihr habt ein zeitlich befristetes Angebot unterbreitet und das wurde nicht fristgerecht angenommen. Soweit der Vermieter nach Ablauf der Frist auf den Auszug bestanden hat, wurde denn dann von Euch die Mandantin dahingehend beraten, dass sie trotz abgelaufener Frist ausziehen soll?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sari83
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#3

29.04.2013, 14:26

Ok, danke! :thx
Liebe Grüße,
Sari83
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