Anwaltlicher Beistand - Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bianca82
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#1

30.05.2007, 11:44

Also unser RA wurde vom Gericht als anwaltlicher Beistand einer Zeugin beigeordnet. Heute war die Verhandlung. Der Anwalt nahm daran teil. Voher hat ein Gespräch mit der Zeugin stattgefunden, mehr nicht. Die Angelegenheit soll nun abgerechnet werden. Was rechne ich denn eigentlich ab? Pflichtverteidiger? Kann mir einer helfen?
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#2

30.05.2007, 11:48

War das im Rahmen eines Strafverfahrens?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
bianca82
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#3

30.05.2007, 11:49

Ja, war im Strafverfahren
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#4

30.05.2007, 11:54

Ich glaube ich würde eine Abrechnung nach 4301 vornehmen. Andere Meinungen hierzu?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Gast

#5

30.05.2007, 13:00

Die Nr. 4301 Nr. 4. RVG würde ich auch nehmen!
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Sandra1981
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#6

30.05.2007, 13:40

Dieselbe Frage hatte ich auch grad. Danke. Jetzt muss ich nur noch Cheffe fragen, ob er ne Mittelgebühr will (muss ja nicht)...
Strafsachen sind echt nicht mein Steckenpferd.
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#7

30.05.2007, 14:14

Eigentlich sind Strafsachen "ganz schön" abzurechnen, find ich. Anfangs hatte ich da aber auch immer ein ein langes Gesicht, aber mein Chef ist Fachanwalt für Strafrecht, da muss man sich wohl oder übel daran gewöhnen...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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advocatus diaboli
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#8

30.05.2007, 14:44

In Abhängigkeit davon, in welchem OLG-Bezirk sich das abspielt, kann man auch mehr nehmen. Ob das eine Einzeltätigkeit ist oder nicht, ist nämlich streitig. Bitte mal bei burhoff.de mit dem Suchbegriff Zeugenbeistand nachschauen.
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Sandra1981
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#9

31.05.2007, 14:03

@ alle
Meine Abrechnung habe ich jetzt ganz normal mit Grundgebühr 4100 usw. abgerechnet, weil laut Vorbemerkung 4 (1) "Für die Tätigkeit als Beistand ... Vertreter eines Zeugen..." so abzurechnen ist.

@ advocatus diaboli
geiler name! bist du wirklich sooo diabolisch ??? :wink: und danke.
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