Vergütungsvereinbarung Abrechnung je angefangene 1/4 Stunde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
abbigail2406
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#1

24.04.2013, 13:41

Hallöchen,

wir machen für Beratungen Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten.
100,00 € netto je Stunde und 25,00 € netto je angefangene 1/4 Stunde.
Abgerechnungstakt: je angefangene 1/4 Stunde.

Nun sind wir uns selbst unsicher, wie wir bei der Abrechnung korrekt verfahren.

Unsere Frage sieht an sich so aus:

Beispiel 1:

Es haben 3 Telefonate an 3 unterschiedlichen Tagen für jeweils 5 Minuten stattgefunden.
Rechnet man jetzt 3 x 1/4 Stunde = 75,00 € ab oder zählt man die 3 x 5 Minuten zu 15 Minuten zusammen und rechnet 25,00 € ab?

Beispiel 2:

- Besprechung 20 min. (= 2x 1/4 Stunde)
- Besprechung 30 min. (= 2x 1/4 Stunde)
- Besprechung 20 min. (= 2x 1/4 Stunde)
insgesamt 70 min. (= 1 h + 1/4 h)

Rechne ich dann 1 Stunde und 1/4 Stunde, also 125,00 € ab? (= 1 h + 1/4 h)
Oder 6 x 1/4 Stunde, also 150,00 €?

Ich hoffe, ihr versteht mein Problem und könnt mir evtl. weiterhelfen.

Danke vorab!
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Lämmchen
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#2

24.04.2013, 13:46

Ich gehe davon aus, dass Ihr an die Abrechnung einen Leistungsnachweis hängt. Der sähe dann im Beispiel 1 so aus, dass Ihr an drei verschiedenen Tagen die Telefonate abrechnet. Dementsprechen würde ich hier 3 x 1/4 Stunde abrechnen.

In Beispiel 2 habt ihr ja z. B.

am 2.04.: 20 Minuten Besprechung = 50 €
am 4.04.: 30 Minuten Besprechung = 50 €
am 8.04.: 20 Minuten Besprechung = 50 €

Das wären insgesamt 150 €.

Anderenfalls bräuchtet Ihr diese Regelung nicht, dass Ihr pro angefangener 1/4 Stunde abrechnet.
Liebe Grüße

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abbigail2406
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#3

24.04.2013, 14:37

Ok, das dachten wir uns auch fast.

Ich bin aber gern noch für weitere Meinungen offen.
abbigail2406
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#4

24.04.2013, 14:38

Insbesondere würde mich interessieren, ob das andere Kanzleien auch machen. Also diese angefangene 1/4 Stunde Regelung.
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#5

24.04.2013, 14:39

Wenn das entsprechend vereinbart ist, dann gilt das auch für jede "angefangene" Zeit. Da können nicht die Zeiten mehrerer Tage zusammengerechnet werden. Ich stimme also der Abrechnung von Lämmchen zu.
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#6

24.04.2013, 14:39

Ich sehe das von den Beträgen her genauso wie Lämmchen. Die angefangene 1/4 Stunde müsste jedesmal einzeln gelten.

Aber ich würde mal überlegen, wie ihr das gegenüber den Mandanten am besten formuliert. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass der eine oder andere Mandant anfängt zu meckern, wenn du z.B. reinschreibst "am 24.04.2013 Besprechnung 20 Min. = 50,00 €". Bei einigen unserer Spezialisten käme da garantiert das Argument "20 Minuten ist doch nur gaaanz kurz über 1/4 Stunde, da könnt ihr doch nur die erste 1/4 Stunde abrechnen..."

Deshalb würde ich bei sowas vielleicht eher einen bis-XX-Minuten-Zeitwert reinschreiben. Also in dem oben genannten Beispiel:
"Besprechung am 24.04.2013: bis 30 Minuten = 2 x 25,00 € = 50,00 €"
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#7

24.04.2013, 14:45

Also liegen wir da richtig.
Ja, ich denke auch, dass da einige meckern werden.

Mh, macht ihr das bei euch auch so oder wie taktet ihr?
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#8

24.04.2013, 14:46

abbigail2406 hat geschrieben:Insbesondere würde mich interessieren, ob das andere Kanzleien auch machen. Also diese angefangene 1/4 Stunde Regelung.
Wir haben eine 6-Minuten-Regelung. :wink:
Liebe Grüße

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#9

24.04.2013, 14:48

Ernsthaft?
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#10

24.04.2013, 14:50

abbigail2406 hat geschrieben:Ernsthaft?
Ja wieso?
Liebe Grüße

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