Quotenvorrecht Gerichtskosten
Verfasst: 24.04.2013, 11:04
Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage: haben Kostenaufhebung vereinbart (blöd, ich weiß). Haben dann die Gerichtskosten festsetzen lassen. Die RS hatte 2.943,00 € an Gerichtskosten geleistet, haben diese auf 1.186,63 € festgesetzt bekommen. Die GEgenseite hat dann diese Summe + Zinsen bezahlt. Haben 150,00 € einbehalten für die Selbstbeteiligung des Mandanten. Die RS verlangt diese jetzt von uns zurück mit der Behauptung, das Quotenvorrecht sei hier nicht anzuwenden. Stimmt das?
Haben zwischenzeitlich auch mit der RS das Verfahren vollständig abgerechnet. Die haben auch die angefallenen Reisekosten nicht bezahlt. (=66,64€), Wie komm ich an die noch ran?
Vielen Dank für die Antworten schon jetzt
habe eine Frage: haben Kostenaufhebung vereinbart (blöd, ich weiß). Haben dann die Gerichtskosten festsetzen lassen. Die RS hatte 2.943,00 € an Gerichtskosten geleistet, haben diese auf 1.186,63 € festgesetzt bekommen. Die GEgenseite hat dann diese Summe + Zinsen bezahlt. Haben 150,00 € einbehalten für die Selbstbeteiligung des Mandanten. Die RS verlangt diese jetzt von uns zurück mit der Behauptung, das Quotenvorrecht sei hier nicht anzuwenden. Stimmt das?
Haben zwischenzeitlich auch mit der RS das Verfahren vollständig abgerechnet. Die haben auch die angefallenen Reisekosten nicht bezahlt. (=66,64€), Wie komm ich an die noch ran?
Vielen Dank für die Antworten schon jetzt