Können wir hier die Gebühren noch mal abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jacare
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#1

23.04.2013, 15:27

Folgende Sache: Es gibt einen Termin und man einigt sich vorläufig. Allen ist aber klar, dass dieser vorübergehende Vergleich nicht ausreicht. Berechnet wurde VG, TG, keine EG und Abwesenheitsgeld + Fahrtkosten.

Jetzt fand heute noch mal ein Termin statt. Dieses mal hatte man sich endgültig geeinigt. Die VG und die TG kann ich aber nicht noch mal verlangen oder? Dafür eine 1,0 EG sowie nochmals das Abwesenheitsgeld + Fahrtkosten.

Stimmt das so?

Es ist eine Familiensache
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Liesel
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#2

23.04.2013, 15:49

Es ist richtig, daß jetzt nur noch die EG und die Reisekosten für den 2. Termin angefallen sind.

Ich mache in solchen Fällen eine Abrechnung mit sämtlichen Gebühren unter Anrechnung des bereits gezahlten Betrages.
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#3

24.04.2013, 11:27

jo das seh ich auch so wie Liesel! mache das auch immer so
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